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FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND
18. März 2010 07:23 Uhr

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Hafenarbeiter demolieren EU-Parlament

Schimpf | 17. Januar 2006 09:00 Uhr

Das Gewaltmonopol des Staates ist eine der Grundsäulen eines demokratischen Rechtsstaates. Von den Konfliktlösungsstrategien, die zu Zeiten Attilas en vogue waren, war es ein ziemlich langer Weg bis zur allgemein akzeptierten Erkenntnis, dass auch Gewalt gegen Sachen kein Mittel der politischen Auseinandersetzung, sondern lediglich kriminell ist. Und nicht zu entschuldigen.

Das sehen vor allem Vertreter des linken politischen Spektrums differenzierter. Gewalt gegen Strommasten könne dann zu rechtfertigen sein, wenn damit das größere Verbrechen der Atomkraft verhindert werde, meinen einige nicht ganz so friedensbewegte Ökos. Gewalt gegen Tierversuchslabore und die dort arbeitenden Laboranten sei die einzige Sprache, die von der Pelzmafia verstanden werde, argumentieren militante Tierschützer. Und so weiter.

Nun haben sich die Hafenarbeiter in diese Reihe eingereiht und ihrer Sache einen Bärendienst erwiesen. Um gegen ein nicht genehmes EU-Gesetz zu protestieren, warfen diese die Fensterscheiben des EU-Parlamentes ein. Die Entschuldigungen der Gewerkschaften blieben allenfalls lauwarm. „Die Gewalt sei aber auch Ausdruck der Sorge der Hafenarbeiter um ihre Arbeitsplätze.“ zitiert die FTD die Arbeiterführer von verdi. Ganz nach dem Motto: das müsse man auch ein Stück weit verstehen.

Nein, muss und darf man nicht. An sich hat das EU-Parlament jetzt nur noch eine Möglichkeit: es darf sich der Gewalt des Mobs nicht beugen. Das EU-Parlament muss ein Zeichen setzen. Und den EU-Richtlinien-Entwurf ohne wenn und aber durchwinken. Würde das EU-Parlament jetzt die Richtlinie einkassieren, würden dies die linken Hardliner als Ermutigung verstehen müssen. Als eine Ermutigung, dass Gewalt eben doch ein probates Mittel der politischen Auseinandersetzung ist.

Übertrieben? Keinesfalls. In der aktuellen Januar-Ausgabe der Zeitschrift AiB schreibt Peter Balluff, seines Zeichens Gewerkschaftssekretär beim verdi-Bezirk Mainz zur Frage, wie Arbeitnehmer bei Betriebsschließungen ihre Rechte geltend machen sollten: „Es muss daher wieder möglich sein, über alternative Durchsetzungsmöglichkeiten zu diskutieren wie beispielsweise Betriebsbesetzungen.“ Nein. Es darf eben nicht möglich sein, über das Faustrecht unter der Verbrämung der „alternativen Durchsetzungsmöglichkeit“ zu diskutieren.

Wie gesagt: von Attila bis zum demokratischen Rechtsstaat war es ein langer Weg. Einige scheinen allerdings noch unterwegs zu sein.


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