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Merken   Drucken   11.09.2011, 10:00 Schriftgröße: AAA

Ablauf von Fristen: Falsch beratene Anleger, aufgepasst

Anleger sollten sich beeilen: Wer vor dem 31. Dezember 2001 falsch beraten wurde und dies erst später herausfand, kann nur noch bis Ende des Jahres Schadensersatz einklagen. Sonst verfällt sein Anspruch endgültig. von Lisa Hegemann
Noch heute erinnert sich Gerhard Greisl sehr genau an die prachtvolle Einweihungsfeier des Adlon-Hotels am Brandenburger Tor. Angenehme Erinnerungen sind es allerdings nicht: Denn die Einladung zur großen Eröffnungsparty bekam er als Privatanleger, der in den geschlossenen Adlon-Immobilienfonds investiert hatte. Damals, im Jahr 1997, freute Greisl sich bei Sekt, Promis und Fernsehkameras noch auf die satten Renditen, die ihm versprochen wurden.
Doch die trafen nie ein, wie sich später herausstellen sollte. Der gewachsene Konkurrenzdruck unter den Luxushotels in der Hauptstadt sei schuld, dass die Renditeziele nicht erreicht wurden, lautete die lapidare Begründung. Doch jetzt versucht der enttäuschte Anleger den Spieß umzudrehen. Greisl wurde durch eine Informationsveranstaltung für geschädigte Investoren in Stuttgart wachgerüttelt - und zieht nun wegen Falschberatung vor Gericht. Gerade noch rechtzeitig.
Berliner Nobelhotel Adlon: Magere Gewinnausschüttungen sorgen bei ...   Berliner Nobelhotel Adlon: Magere Gewinnausschüttungen sorgen bei Anlegern für Ärger
Anlegerschützer warnen: Am 31. Dezember 2011 verfallen über Nacht die Rechtsansprüche von Anlegern, die in den 1990er-Jahren falsch beraten wurden. Und dabei spielt es keine Rolle, in welche Anlageform sie ihr Geld gesteckt haben - in Zertifikate, Anteile von geschlossenen oder offenen Fonds oder sogenannte atypische Unternehmensbeteiligungen.
Ein Rechtsstreit könnte sich lohnen: Experten im Anlegerrecht schätzen, dass mehrere Millionen Anleger von dem Stichtag betroffen sein könnten. Und die Prognose der einklagbaren Entschädigungen ist schwindelerregend: Von 380 Mrd. Euro gehen die Experten aus.
Betroffene Anleger sollten daher die nächsten vier Monate nutzen, um zu prüfen, ob sich eine Klage für sie lohnen könnte. BÖRSE ONLINE erklärt, was es dabei zu beachten gilt - und welche Anleger jetzt handeln müssen.
"Für die Banken wäre es ein Desaster, wenn alle geprellten Anleger auf ihr Recht pochen würden", sagt der Düsseldorfer Anwalt Jens Graf, "angesichts der dann drohenden Zahlungsforderungen wäre der Griechenland-Crash ein Klacks." Der Fachmann für Kapitalmarktrecht ist sich sicher: "Wenn die endgültige Verjährungsfrist am 31. Dezember abgelaufen ist, lassen die Banken die Champagnerkorken knallen." Graf sieht in dem Stichtag eine Zäsur im Rechtssystem.

Teil 2: Schnell handeln

Gefunden bei: boerse-online.de

  • boerse-online.de, 11.09.2011
    © 2011 Financial Times Deutschland,
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