Berliner Nobelhotel Adlon: Magere Gewinnausschüttungen sorgen bei Anlegern für Ärger
Anlegerschützer warnen: Am 31. Dezember
2011 verfallen über Nacht die
Rechtsansprüche von Anlegern, die in den
1990er-Jahren falsch beraten wurden. Und
dabei spielt es keine Rolle, in welche Anlageform
sie ihr Geld gesteckt haben - in
Zertifikate, Anteile von geschlossenen oder
offenen Fonds oder sogenannte atypische
Unternehmensbeteiligungen.
Ein Rechtsstreit könnte sich lohnen:
Experten im Anlegerrecht schätzen, dass
mehrere Millionen Anleger von dem Stichtag
betroffen sein könnten. Und die Prognose
der einklagbaren Entschädigungen ist
schwindelerregend: Von 380 Mrd. Euro
gehen die Experten aus.
Betroffene Anleger sollten daher die
nächsten vier Monate nutzen, um zu prüfen,
ob sich eine Klage für sie lohnen
könnte. BÖRSE ONLINE erklärt, was es
dabei zu beachten gilt - und welche Anleger
jetzt handeln müssen.
"Für die Banken wäre es ein Desaster,
wenn alle geprellten Anleger auf ihr Recht
pochen würden", sagt der Düsseldorfer
Anwalt Jens Graf, "angesichts der dann
drohenden Zahlungsforderungen wäre der
Griechenland-Crash ein Klacks." Der Fachmann
für Kapitalmarktrecht ist sich sicher:
"Wenn die endgültige Verjährungsfrist am
31. Dezember abgelaufen ist, lassen die
Banken die Champagnerkorken knallen."
Graf sieht in dem Stichtag eine Zäsur im
Rechtssystem.