FTD.de » Finanzen » Erbschaftsteuer sparen durch richtiges Vererben

Merken   Drucken   13.08.2010, 09:10 Schriftgröße: AAA

Erbschaftsteuer: Erbschaftsteuer sparen durch richtiges Vererben  

Setzen sich Ehepaare gegenseitig als Erben ein, ist das wegen der Erbschaftsteuer meist ungünstig. Schicken sie hingegen die Kinder durch eine vorzeitige Erbschaft ins Rennen um das Vermögen, können sie Erbschaftsteuer sparen. von Robert Kracht
Hinsichtlich der Erbschaftsteuer ist eine der bekanntesten Regelungen für den Erbfall nicht die beste. Beim sogenannte Berliner Testament setzen sich Eheleute wechselseitig als Erben ein. Der Nachlass fällt erst nach dem Tod des länger Lebenden an die Kinder. Unter privaten wie wirtschaftlichen Aspekten ist diese Lösung sinnvoll: Der länger lebende Gatte kann weiter über das gesamte Vermögen verfügen und ist finanziell abgesichert.
Steuerlich führt dieses Verfahren aber dazu, dass die Erbschaftsteuer-Freibeträge der Kinder in Höhe von je 400.000 Euro beim ersten Erbgang komplett verschenkt werden. Geht das Vermögen nämlich erst nach dem Tod des zweiten Elternteils auf die Kinder über, wird der Erbschaftsteuer-Freibetrag nur einmal genutzt - auch wenn das Vermögen ganz oder zum Großteil aus dem Nachlass des Erstverstorbenen stammt. Das lässt sich auch nicht vermeiden, indem für den Nachwuchs ein aufschiebend bedingtes Vermächtnis ausgesetzt wird, das erst beim Tod des anderen Elternteils fällig wird. Das akzeptiert das Finanzamt nicht.
Aus Steuersicht ratsamer ist es daher, Kindern sofort ein Vermächtnis in Höhe der Freibeträge auszusetzen. Geld, Immobilien, Firmenanteile oder Sachwerte werden so vorzeitig steuerfrei auf die nächste Generation übertragen, der Erbe muss nur den restlichen Nachlasswert ans Finanzamt melden. Beim zweiten Erbfall spielt das zuvor schon übertragene Vermögen dann keine Rolle mehr, sodass entweder die Progression geringer ausfällt oder die Höhe des Restnachlasses unter den Freibeträgen der Kinder liegt.

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