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Merken   Drucken   11.11.2010, 14:57 Schriftgröße: AAA

Finanzmarktreform: Eigenhandelsverbot kratzt US-Banken kaum

Eine zentrale Vorschrift der US-Finanzmarktreform droht unterlaufen zu werden: Das nach dem ehemaligen Notenbankchef Paul Volcker benannte Verbot des Spekulierens auf eigene Rechnung.
Die großen Wall-Street-Banken können auch künftig Milliardengeschäfte auf eigene Rechnung tätigen. Das mit der US-Finanzmarktreform festgeschriebene Eigenhandelsverbot schränke die Institute kaum ein, schreibt die Financial Times unter Berufung auf Bankenkreise in New York. Denn die nach dem ehemaligen Notenbankchef benannte Volcker-Regel hat große Schlupflöcher.
Zwar heißt es in dem Gesetzestext auf den ersten Blick ganz eindeutig: "Eine Bank soll keinen Eigenhandel treiben". Dann folgen aber zahlreiche Einschränkungen. So weist die Financial Times darauf hin, dass das Handelskonto einer Bank in einem späteren Absatz als Segment für kurzfristige Geschäfte bezeichnet wird. Langfristige Investitionen in Wertpapiere oder Unternehmensbeteiligungen auf Rechnung der Bank seien demnach gar nicht betroffen, schreibt die Zeitung.
Auch der Bloomberg-Kolumnist Michael Lewis moniert, der Begriff Eigenhandel sei äußerst schwammig definiert. Wann die Bank auf eigene Rechnung und wann sie im Auftrag eines Kunden handele, sei von außen schwer zu beurteilen.
Das rückt Ankündigungen mehrerer Banken, ihre Eigenhandelsabteilungen schließen zu wollen, in ein neues Licht. US-Medien hatten vor einigen Wochen berichtet, JP Morgan Chase  wolle den Rohstoffhandel auf eigene Rechnung aufgeben. Der Konkurrent Goldman Sachs  plant offenbar, die Mitarbeiter der Eigenhandelssparte zur Vermögensverwaltung oder einem Hedge-Fonds zu versetzen - und das, obwohl die Volcker-Regel noch gar nicht in Kraft ist.
Nach Ansicht des Bloomberg-Autors Lewis sind diese Änderung rein kosmetischer Natur: "Die Banken haben keineswegs die Absicht, ihren Eigenhandel dicht zu machen. Sie geben dieser Aktivität nur einen neuen Namen." Beim Kauf von Wertpapieren etwa könnten die Händler jederzeit behaupten, sie hätten einem verkaufswilligen Kunden einen Gefallen getan - und seien sie anschließend nicht losgeworden.
Gefährlicher Interpretationsspielraum
Die Lücken im Gesetzestext bergen erhebliche Risiken. Denn eigentlich wurde die Volcker-Regel eingeführt, um Banken vor Fehlspekulationen zu schützen - und den Staat davor, sie erneut mit Milliarden von Steuergeldern stützen zu müssen. Nur kurzfristige Geschäfte zu verbieten, banne diese Gefahr keineswegs, warnt die Financial Times. So sei die Pleite von Lehman Brothers unter anderem auf die Übernahme der Immobilienfirma Archstone Trust im Jahr 2007 zurückzuführen. Ein Großteil der Wohnungen von Archstone erwiesen sich als unverkäuflich, weil die Interessenten auf einen weiteren Verfall der Hauspreise setzten.
Noch allerdings haben die Aufsichtsbehörden die Chance, die Gesetzeslücken zu stopfen. Denn die Details der Finanzreform hat der US-Kongress den Regulierern überlassen, sie sollen mit konkreten Verordnungen alle Unklarheiten beseitigen. Nach der Niederlage der regierenden Demokraten bei der Kongresswahl haben Vertreter der neuen republikanischen Mehrheitsfraktion im Repräsentantenhaus allerdings bereits gefordert, diese Verordnungen dürften nicht zu streng ausfallen. Da über das Budget der Regulierungsbehörden der Kongress entscheidet, haben die Abgeordneten durchaus Druckmittel in der Hand.
  • FTD.de, 11.11.2010
    © 2010 Financial Times Deutschland,
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