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Merken   Drucken   08.09.2009, 06:00 Schriftgröße: AAA

Lebensversicherung: Steuersparen dank Kredit lohnt nicht mehr

Es war ein beliebtes Modell zum Steuersparen: Einen Kredit aufnehmen, das Geld in eine private Lebensversicherung stecken und von Verlustzuweisungen profitieren. Das klappt nicht mehr - auch nicht bei Altverträgen. von Robert Kracht
Die Fremdfinanzierung einer Lebensversicherung hat als Steuersparmodell ausgedient. Die Oberfinanzdirektion Rheinland führt in einer aktuellen Verfügung zwei Gründe an, warum das einst beliebte Kombimodell keine Zukunft mehr hat - und zwar unabhängig davon, ob es sich um eine Kapitallebensversicherung oder eine Rentenpolice handelt (Az.: S 2212 - 1002 - St 225).
Rentenversicherung
Bei diesem Modell schließt der Anleger eine Lebensversicherung gegen Einmalbetrag ab, aus der er sofort oder in Zukunft eine lebenslange Rente bezieht. Das Kalkül bislang: Während der Finanzierungsdauer entstehen hohe steuerliche Verluste, da die Schuldzinsen sofort in voller Höhe als Werbungskosten abgezogen werden. Die Rente bleibt hingegen nur mit dem Ertragsanteil steuerpflichtig. Ist der Empfänger etwa 65 Jahre alt, liegt der Ertragsanteil nur bei 18 Prozent. Da das Darlehen meist erst nach 10 bis 15 Jahren getilgt wird, hält die Verlustphase lange an, während die späteren Erträge nur moderat besteuert werden. Durch die Steuerersparnis finanziert sich ein Teil des Kredits von selbst, der Rest über die ausgezahlte Rente.
Nunmehr liegt jedoch ein schädliches Steuerstundungsmodell vor, ähnlich wie bei den Verlustzuweisungen von geschlossenen Fonds. Daher dürfen die Werbungskostenüberschüsse aus der Anfangsphase nur mit den späteren Rentenbeträgen verrechnet werden. Zwar gehen die Schuldzinsen so nicht verloren, doch die einkalkulierte Steuerersparnis zu Beginn des Vertrags gibt es nicht mehr. Die Bank jedoch kassiert die Zinsen sofort ein.
Kapitalpolice
Bei dem Modell verbucht der Sparer Kapitaleinnahmen in Höhe der Differenz zwischen der Auszahlung und der Summe seiner Beiträge. Der Gewinn unterliegt in voller Höhe der Abgeltungsteuer von 25 Prozent. Ist der Versicherte bei Auszahlung schon 60 Jahre alt und beträgt die Vertragslaufzeit mindestens zwölf Jahre, ist nur die Hälfte steuerpflichtig, dafür aber zum individuellen Tarif. Der kann bei großen Summen bis auf 45 Prozent steigen.
In beiden Fällen dürfen aber seit 2009 keine Werbungskosten und somit keine Schuldzinsen mehr für die Lebensversicherung abgesetzt werden. Die später ausbezahlte Summe muss hingegen versteuert werden. Selbst wenn die Versicherung eine Rendite deutlich über der Kreditbelastung bringt, führen die Abgaben an das Finanzamt stets zu einem Verlustgeschäft. Das ist besonders ärgerlich für Versicherte, die ihre Lebensversicherung schon in den Vorjahren unter dem Aspekt der Steuerminimierung abgeschlossen hatten. Denn der Kostenabzug bei der privaten Geldanlage entfällt unabhängig davon, wann das Geschäft abgeschlossen wurde.
  • FTD.de, 08.09.2009
    © 2009 Financial Times Deutschland,
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