FTD.de » Finanzen » Mit Luxemburg-Fonds spart der Ehrliche keine Steuern

Merken   Drucken   25.06.2007, 08:01 Schriftgröße: AAA

Portfolio: Mit Luxemburg-Fonds spart der Ehrliche keine Steuern

Seit Februar bietet Luxemburg die rechtliche Möglichkeit, Spezialfonds für Vermögende aufzulegen. Damit ließen sich Abgeltungsteuer und Spekulationsfrist umgehen, heißt es immer wieder. Das stimmt aber nicht, zumindest nicht für ehrliche Sparer. von Robert Kracht
Im Prinzip lassen sich mit jedem herkömmlichen Investmentfonds die gleichen Steuereffekte realisieren, ohne dass eine Mindestinvestition von 1,25 Mio. Euro nötig ist. Zwar kann der Anleger seine Gelder unter dem bis Ende 2008 gegründeten Fondsmantel auf Dauer für steuerfreien Börsenhandel einsetzen. Diesen Vorteil bieten aber auch herkömmliche thesaurierende Aktienfonds.
Zinsen und Dividenden erfasst das Finanzamt unabhängig davon, ob sie in der Heimat oder im Großherzogtum fließen. Die Luxemburger Kapitalerträge unterliegen über den Steuerbescheid der neuen Pauschalsteuer, heimische Fonds erledigen das automatisch.
Bleibt also der Vorteil, dass Vermögende ihre Anlagestrategie selbst in die Hand nehmen können. Steuerlich bringt die freie Gestaltung aber wenig. Der heimische Fiskus behandelt diese Luxemburg-Optionen genauso wie die Tätigkeit von Fondsmanagern. Es wird sogar eher teurer. Jede Geldeinzahlung unterliegt der luxemburgischen Kapitalverkehrsteuer mit bis zu 1250 Euro.
Mehr Arbeit und Kosten
Hinzu kommt eine laufende Besteuerung des Spezialfonds mit jährlich 0,01 Prozent vom Nettovermögen. Besteht das Fondsvermögen in Teilen auch aus Rententiteln, kommt noch die Quellensteuer von 15 Prozent im Rahmen der EU-Zinsrichtlinie hinzu, die 2011 sogar auf 35 Prozent steigt. Diese lässt sich über die heimische Steuererklärung verrechnen.
Zusätzliche Arbeit und Kosten lösen die Deklarationspflichten aus. Einmal pro Jahr ist eine Vermögensbilanz aufzustellen, dazu kommen die Anforderungen des deutschen Investmentsteuergesetzes.
Sofern diese umfangreichen Veröffentlichungspflichten nicht eingehalten werden, wird der Spezialfonds als intransparent eingestuft. Das löst eine Pauschalsteuer aus, die auch in Jahren ohne nennenswerte Erträge oder mit Verlusten zu üppigen Abgaben führt - kein Schlupfloch für redliche Anleger.
  • Aus der FTD vom 25.06.2007
    © 2007 Financial Times Deutschland,
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