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Merken   Drucken   18.09.2009, 10:24 Schriftgröße: AAA

Scheidung: Warum ein Ehevertrag sinnvoll ist

Trotz aller Romantik: Wer auch bei der Hochzeit auf Nummer sicher gehen will, entscheidet sich für einen Ehevertrag. FTD.de erklärt, worauf Paare dabei achten sollten. von Mareeke Buttjer
Bloß kein Risiko eingehen. Viele Menschen möchten sich möglichst gegen alle Eventualitäten versichern. Für den Fall, dass ihr Auto geklaut wird oder dass sie plötzlich teure Zahnprothesen brauchen. Nur bei der Eheschließung ist die Risikobereitschaft enorm. "Viele Paare haben bei der Eheschließung die rosarote Brille auf und wollen gar nicht an eine mögliche Scheidung denken", sagt die Hamburger Familienrechtlerin Sabine Neidhardt.
Die Ehe wird plötzlich zu einer vertraglichen Vereinbarung, die jeder Romantik entbehrt, "aber leider häufig notwendig ist", sagt Anwältin Neidhardt. "Gerade Frauen, die wegen der Kinder später auf Einkommen verzichten, sollten sich über einen Ehevertrag absichern."
Abgesehen von den Kosten ist der formale Aufwand kein Hinderungsgrund: Lediglich eine Beurkundung durch einen Notar ist notwendig. Der Vertrag kann außerdem zu jedem Zeitpunkt geschlossen werden. Schwieriger wird es bei der Frage, was inhaltlich geregelt werden soll. Eheverträge sind grundsätzlich nur dann sinnvoll, wenn Ehepartner von den Regelungen der Zugewinngemeinschaft abweichen wollen. Dies ist der eherechtliche Güterstand, den das Gesetz von vornherein für alle Ehen ohne Ehevertrag parat hält.
Fußnote zum Jawort   Fußnote zum Jawort
Trotz des irreführenden Namens sieht die Zugewinngemeinschaft die Gütertrennung vor. Jeder Partner verwaltet die Gegenstände, die er mit in die Ehe gebracht oder während der Ehe gekauft hat, selbst. Nur wenn einer von beiden ein Geschäft mit Dritten über sein ganzes Vermögen oder Hausratsgegenstände abschließt, benötigt er die Zustimmung des anderen.
Im Fall der Scheidung zeigen sich die Besonderheiten der Zugewinngemeinschaft. Die Vermögensmassen beider Partner werden für den Beginn und das Ende der Ehe ermittelt, die Differenz ist der Zugewinn. Derjenige Ehepartner mit dem geringeren Zugewinn erhält nun einen Ausgleichsanspruch gegen den anderen. Und zwar 50 Prozent von dem, was der wirtschaftlich stärkere Partner mehr hinzugewonnen hat.

Teil 2: Der Unterschied zwischen Gütergemeinschaft und Gütertrennung

  • Aus der FTD vom 18.09.2009
    © 2009 Financial Times Deutschland,
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