Früher waren sie Ladenhüter, jetzt sind sie Bestseller. Kein Wunder: Politiker, Verkäufer und Verbraucherschützer empfehlen Riester-Renten mit großer Begeisterung - obwohl sie durchaus Haken haben. Bis zum 31. März haben rund 8,5 Millionen Kunden einen Riester-Vertrag gekauft, weitere zwei Millionen entschieden sich für einen Riester-Fondssparplan. Ob damit wirklich die neuen finanziellen Lücken im Ruhestand geschlossen werden, ist allerdings fraglich. Denn für viele sind die Riester-Verträge eine Alternative zu den früher oft gekauften Kapitallebensversicherungen.
Die rot-grüne Bundesregierung hat die Renten künftiger Ruheständler empfindlich gekürzt, unter anderem durch die gerinere Anerkennung von Ausbildungszeiten. Das wird sich gerade bei Akademikern bemerkbar machen, sie werden große weiße Flecken in ihrer Rentenbiografie haben.
Als Ausgleich zur Abschmelzung der späteren Renten hat die damalige Regierung die staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge eingeführt. Die vom Staat bezuschussten Verträge verdanken ihren landläufigen Namen dem damaligen Arbeitsminister Walter Riester (SPD). Der Staat hat die Förderung der privaten Altersvorsorge 2002 begonnen und die gewährten Zulagen und Steuervorteile bis 2008 alle zwei Jahre angehoben.
Die Förderung
Ab diesem Jahr erhalten Erwachsene die volle Zulage in Höhe von 154 Euro, für jedes vor 2008 geborene Kind gibt es 185 Euro im Jahr. Für den ab 2008 auf die Welt gekommenen Nachwuchs zahlt der Staat sogar 300 Euro pro Kopf. Außerdem können Kunden Prämien bis zu einer Höhe von 2100 Euro im Jahr über einen zusätzlichen steuerlichen Sonderausgabenabzug beim Finanzamt geltend machen. Voraussetzung für die volle Förderung ist, dass der Kunde vier Prozent seines jährlichen Bruttoeinkommens in den Vertrag steckt. Die Zulagen des Staates fließen in diese vier Prozent ein. Was der Kunde später für eine Rente bekommt, hängt davon ab, bei welchem Anbieter er die Riester-Police kauft und für welche Vertragsform er sich entscheidet. Die Unterschiede sind gewaltig. Alle Anbieter müssen aber den Erhalt des eingezahlten Geldes garantieren.
Die Verträge gibt es als konventionelle oder als fondsgebundene Rentenversicherungen, als Investmentfonds-Vertrag oder als Banksparplan. Banksparpläne werden von der Branche stiefmütterlich behandelt, weil angeblich die Rendite für den Kunden nicht hoch genug ist, der seine Einlagen zum üblichen Bankzinssatz verzinst bekommt. Allerdings sind es vor allem die Anbieter, die keinen großen Schnitt machen.
Die sogenannte Garantierente
Anders als bei Riester-Versicherungen und -fonds bekommen sie weder Provisionen noch hohe Gebühren. Viele Banken und Sparkassen bieten diese Verträge gar nicht erst an. Künftig wird es auch die Möglichkeit zum Riester-Bausparen geben.
Bei der klassischen Riester-Rentenversicherung sagt der Anbieter zu Vertragsbeginn eine Mindestverzinsung des Sparanteils - also die Zahlung abzüglich Provision für den Vermittler und Verwaltungskosten - zu, das sind zurzeit 2,25 Prozent. Die daraus errechnete spätere Rente ist die sogenannte Garantierente, mit der Versicherte auf jeden Fall rechnen können. Ihre Höhe ist für Kunden ein wichtiges Kriterium. Die Garantierente variiert von Anbieter zu Anbieter und gibt Aufschluss über die Kosten für Vertrieb und Verwaltung, die der Versicherer von den Beiträgen abzieht.
In den meisten Fällen wird die spätere Rente über der garantierten liegen. Denn der Anbieter beteiligt Kunden darüber hinaus an den Kapitalerträgen, die er jährlich gutschreibt. Bei einer fondsgebundenen Riester-Rentenversicherung gibt es in der Regel keine Garantieverzinsung. Dafür sind die Renditechancen höher, sagen die Anbieter.