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  FTD-Serie: Vorsorgen für einen langen Lebensabend

Früher war der Ruhestand die kurze Zeit zwischen Arbeitsphase und Tod. Heute wird das Alter immer mehr zu einem langen Lebensabschnitt, von dem Menschen viel erwarten. Sie wollen etwas erleben und Versäumtes nachholen. Anders als vorhergehende Generationen werden die künftigen Ruheständler nicht mehr mit dem zufrieden sein, was die gesetzlichen Rentenkassen ausschütten. Wer im Alter nicht darben will, muss vorsorgen.

Merken   Drucken   24.06.2008, 18:00 Schriftgröße: AAA

Betriebliche Altersvorsorge: Zusatzrente vom Chef

Jeder Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch auf eine Betriebsrente, für deren Aufbau er allerdings selbst zahlen muss. Trotzdem ist die betriebliche Altersvorsorge attraktiv - auch für Arbeitgeber. Doch gerade in kleinen Betrieben ist die Botschaft noch nicht angekommen von Anja Krüger
Früher hingen ganze Erwerbsbiographien von der Betriebsrente ab. Beschäftigte wählten ihren Arbeitgeber danach aus, was der ihnen im Ruhestand zusätzlich zur gesetzlichen Rente zahlen würde - und blieben im Unternehmen, um diese Ansprüche bloß nicht zu verlieren. Heute haben die meisten Firmen diese Leistungen drastisch zurückgefahren. Viele Arbeitnehmer zahlen ihre betriebliche Alterseversorgung selbst - aber immer mehr Chefs sind dazu bereit, etwas beizusteuern.
Um die empfindlichen Rentenkürzungen für künftige Ruheständler auszugleichen, hat die rot-grüne Bundesregierung 2002 die staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge in Form der Riester-Rente eingeführt. Außerdem hat sie die betriebliche Altersversorgung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber attraktiver gemacht, indem sie den Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung verankert hat.
Die Firma entscheidet
Das heißt: Jeder Beschäftigte hat Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber Teile des Bruttogehalts in einen Vertrag für eine Betriebsrente fließen lässt. Das Unterenehmen muss sich finanziell nicht daran beteiligen, aber es haftet dafür, dass das Kapital erhalten bleibt. Aus diesem Grund darf die Firma auch entscheiden, bei welchem Anbieter welcher Vertrag geschlossen wird.
Die Beiträge für die Betriebsrente zieht der Arbeitgeber vom Bruttogehalt ab. Der Beschäftigte muss für diesen Teil seines Lohns keine Steuern zahlen, dafür muss er auf die spätere Rente Abgaben an den Fiskus leisten. Außerdem müssen weder er noch das Unternehmen für diesen Betrag Sozialabgaben zahlen.
Trotz dieser Vorteile haben viele Arbeitnehmer keine Betriebsrente. "Rund 44 Prozent der Beschäftigten in der Privatwirtschaft sind noch immer ohne betriebliche Altersversorgung", sagt Michael Scharr vom Vorstand der Stuttgarter Sparkassen Versicherung. Der öffentliche Dienst und kirchliche Träger gewähren ihren Beschäftigten traditionell eine Zusatzrente über Zusatzversorgungskassen.
Bilderstrecke Bilderstrecke: Geschichte der Rentenversicherung

Attraktive Angebote für die Beschäftigten
In vielen Branchen haben die Sozialpartner Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung in den Tarifverträgen festgeschrieben, manche wie die Metallwirtschaft haben sogar eigene Versorgungswerke. In den Tarifverträgen wird häufig die Vertragsform für die Betriebsrente vorgeschrieben.
Für Beschäftigte sind die Angebote dieser Einrichtungen oft sehr attraktiv, weil über Gruppenkonditionen die Kosten für den Vertrieb und die Verwaltung niedrig sind. Grundsätzlich kann die betriebliche Altersversorgung über fünf Wege erfolgen.
Über einen Vertrag mit einer Pensionskasse oder einem Pensionsfonds, über den Abschluss einer Direktversicherung, einer direkten Betriebsrentenzusage des Unternehmens und einer Unterstützungskasse. Für die Entgeltumwandlung werden in der Regel die Pensionskasse, der Pensionsfonds oder die Direktversicherung genutzt.

Teil 2: Betriebsrente in kleinen Firmen

  • FTD.de, 24.06.2008
    © 2008 Financial Times Deutschland,
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