Silber, Platin und Gold - Privatanleger investieren immer häufiger in Rohstoffe. Der Fiskus behandelt die Investments je nach Produkt verschieden. Das hat auch Auswirkungen auf die Nachsteuerrendite. Eine Übersicht. von Robert Kracht
Privatanleger investieren immer häufiger in Rohstoffe, sei es aus Angst vor einer ausufernden Verschuldung vieler Länder, einem schwachen Euro oder steigender Inflation. Und so vielfältig die Motive sind, so unterschiedlich sind auch die Anlagemöglichkeiten.
Denn neben dem physischen Besitz können Rohstoffe über Fonds, Derivate oder Optionsscheine gehandelt werden. Damit verbunden sind aber auch steuerliche Unterschiede. Die FTD gibt einen Überblick über die einzelnen steuerlichen Folgen.
Der Erwerb von Gold, Silber und Platin über Münzen ist nicht generell von der Umsatzsteuer befreit. Begünstigt ist nur Gold, wenn es sich um ein offizielles Zahlungsmittel handelt. Hierunter fallen sogenannte Bullion-Coins wie American Eagle, Krügerrand, Nugget, Maple Leaf oder der Philharmoniker.
Ansonsten handelt es sich, insbesondere bei Silber, um Sammlermünzen, die in der Regel dem ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent unterliegen. Um diesen Betrag muss der Edelmetallpreis erst einmal steigen, damit die Käufer einen Gewinn einfahren.
Gewinne aus dem Verkauf von Edelmetallen unterliegen innerhalb eines Jahres der individuellen Einkommensteuerprogression, anschließend kann das Kursplus steuerfrei kassiert werden. Verluste binnen Jahresfrist lassen sich nur mit Gewinnen aus privaten Spekulationsgeschäften ausgleichen. Dazu zählen nach Einführung der Abgeltungsteuer der Handel mit Immobilien, einem geschlossenen Fonds oder anderen physischen Rohstoffen.
Anleger können auch Aktien von Unternehmen kaufen, die Edelmetalle oder andere Rohstoffe fördern. Bei Investments in Minen, Ölförderer oder Aluminiumhersteller gibt es steuerlich keine Unterschiede zu normalen Aktien. Dividenden und realisierte Gewinne unterliegen der Abgeltungsteuer, Verluste lassen sich nur mit Gewinnen aus anderen Aktien verrechnen.
Fonds, die in mehrere Rohstoffunternehmen investieren, minimieren das Einzelrisiko von Aktien, zumal deren direkter Erwerb für Anleger teilweise schwierig ist. Die realisierten Kursgewinne sind einmal im Jahr steuerpflichtig, sofern der Fonds sie ausschüttet.
Wird das Geld wiederangelegt, greift die Besteuerung beim Verkauf der Fondsanteile über den dann höheren Kurs. Dividenden sind generell einmal im Jahr zu versteuern. Unterschiede zu normalen Aktienfonds bestehen somit keine. Das gilt auch für die kostengünstigen Indexfonds, die sich auf den Rohstoffsektor beziehen.
Die sogenannten Exchange-Traded Commodities (ETCs) sind an die Wertentwicklung eines oder mehrerer Rohstoffpreise gekoppelt. ETCs sind von ihrer Rechtsform her keine Investmentfonds mit Sondervermögen, sondern mit Rohstoffen besicherte Schuldverschreibungen.
Damit besteht wie bei Zertifikaten ein Ausfallrisiko des Emittenten. Diese Trennung gilt auch beim Finanzamt, sodass der Gewinn erst bei der Veräußerung der Titel der Abgeltungsteuer unterliegt, was auch für die in den Kurs einberechneten Dividenden gilt.
Aufgrund ihrer Hebelwirkung bieten Optionsscheine auf Rohstoffe die höchsten Gewinnchancen, bergen aber auch das größte Risiko. Entwickelt sich der Kurs des Basiswertes nicht wie erwartet, kann es zu einem Totalverlust kommen.
Den akzeptiert der Fiskus - trotz gegenteiliger Expertenmeinung - derzeit nicht, sodass nur der Verkauf kurz vor Fälligkeit einen steuerwirksamen Verlust retten kann. Gewinne bei Fälligkeit hingegen unterliegen genauso der Abgeltungsteuer wie beim Verkauf während der Laufzeit.
Bei Rohstoffzertifikaten gelten die gleichen Steuerregeln wie für alle Derivate, egal ob es sich um ein Risikoprodukt handelt oder mit einer Rückzahlungsgarantie verbunden ist. Gewinne unterliegen unabhängig von der Haltedauer der Abgeltungsteuer, während Verluste mit Zinsen und Dividenden verrechnet werden können. Dies gelingt mit Rohstoffaktien übrigens nicht.
Anleger können in Private-Equity-Fonds investieren, die sich über Zielfonds wiederum an Unternehmen aus dem Rohstoff- oder Energiesektor beteiligen. Die Gewinne aus nach 2008 erworbenen Unternehmen unterliegen beim späteren Verkauf oder Börsengang der Abgeltungsteuer.
Investieren geschlossene Fonds in Wälder, und haben sie ihren Sitz im Ausland, bleibt der Ertrag im Inland meist steuerfrei. Bei Solar-, Biogas-, Geothermik- oder Windkraftfonds handelt es sich um gewerbliche Einkünfte, die der tariflichen Einkommensteuer unterliegen. Verluste aus der Investitionsphase lassen sich nur mit späteren Gewinnen aus demselben Fonds verrechnen.
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