Spätestens seit Beginn der Finanzkrise gehört der Begriff "toxische Wertpapiere" zum Grundwortschatz der Finanzwirtschaft. Eine klare Definition existiert bislang nicht. Etwas Gutes kann es allerdings nicht bedeuten, denn toxisch heißt giftig. Auch bei geschlossenen Fonds könnte angesichts einer Vielzahl schlecht laufender Beteiligungen von Toxizität gesprochen werden. Doch während aus den Bankbilanzen solche Investments, die Gift fürs Gläubiger- und Anlegervertrauen sind, aufwendig in sogenannte Bad Banks ausgelagert werden, haben es Emissionshäuser geschlossener Fonds grundsätzlich leichter. Sie können eine schlechte Performance ihrer platzierten Beteiligungen einfach verschweigen, denn eine Leistungsbilanz müssen die Anbieter nicht erstellen.
Derzeit besteht noch keine gesetzliche Regelung beziehungsweise Pflicht zur Erstellung dieses Dokuments. Nur bei bestimmten Verbandszugehörigkeiten, etwa beim Verband Geschlossene Fonds (VGF), haben sich Mitglieder zu regelmäßigen Leistungsbilanzen verpflichtet - doch auch hier halten sich nicht immer alle daran.
Leistungsbilanzen werden treffend auch als Bewerbungsunterlagen eines Emissionshauses bezeichnet. Sie weisen in der Regel alle durch den Anbieter platzierten geschlossenen Fonds auf. Sind sie nicht vollständig, sollten Anleger auf der Hut sein und genau nachfragen, wie es um die Vergangenheit bestellt ist. Unerfreuliche Beispiele, wo Initiatoren die Veröffentlichung aktueller und aussagekräftiger Leistungsbilanzen vernachlässigen, gibt es einige.
Dabei könnte die Kenntnis der Fondshistorie das Risiko von falschen Anlageentscheidungen erheblich verringern: So steuerten zwei geschlossene Schiffsfonds der Embdena Partnership aus Emden beispielsweise bereits wenige Jahre nach der Emission in die Insolvenz. Eine Leistungsbilanz, die den Namen verdient: Fehlanzeige. Stattdessen wurde mit einer Erfahrung von "über 65 Schiffen mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von zirka 1 Mrd. Euro" geworben.