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Merken   Drucken   07.01.2008, 11:59 Schriftgröße: AAA

Portfolio: Mit der Urlaubskasse spekulieren

Wer vom Weihnachtseinkauf in New York Dollar übrig hat, kann Umtauschverluste von der Steuer absetzen. Denn das Finanzamt behandelt Geldbestände in fremder Währung als selbstständiges Wirtschaftsgut, das als Spekulationsgeschäft eingestuft wird. von Robert Kracht
Wer Euro in eine andere Währung tauscht, schafft sich nach einem Erlass des Bundesfinanzministeriums ein Fremdwährungsguthaben an (Az.: IVC3-S 2256- 238/04). Der anschließende Rücktausch innerhalb eines Jahres löst einen steuerpflichtigen Gewinn oder Verlust aus. Die von Banken berechneten Spesen in Form der Geld-Brief-Spanne dürfen mindernd berücksichtigt werden. Hilfreich ist, der Steuererklärung die Umtauschbelege beizufügen. Das Devisenminus mindert die Börsengewinne aus dem gleichen Jahr. Ist kein entsprechendes Plus vorhanden, wird der Verlust ins Vorjahr zurückgetragen oder mangels Gewinnpotenzial vom Finanzamt konserviert. Dann darf der Verlust aus dem Währungstausch sogar bis 2013 mit realisierten Gewinnen unter der Abgeltungsteuer verrechnet werden.
Dollar-Spekulant
Ein Anleger eröffnet für 10000 Euro ein Dollar-Festgeldkonto beim Kurs von 1,30. Bei Fälligkeit wird das Guthaben zum Kurs von 1,45 zurückgezahlt. Mit heimischen Aktien hat der Anleger Gewinne von 3000 Euro eingefahren.
Erwerb 13.000 $ in Euro 10000
Rückzahlung 13.000 $ in Euro 8965
Spekulationsverlust in Euro –1035
Aktiengewinn in Euro 3000
davon die Hälfte 1500
Steuer (512 Euro Freibetrag) 0
   
 
Unter diesem Aspekt lohnt es sich, Belege des kommenden Frühjahrs- und Sommerurlaubs zu sammeln. Für die anstehende Steuererklärung 2007 ist es ratsam, die Unterlagen nach den An- und Verkaufskursen zu durchforsten. Das Plus oder Minus ist nicht in der Jahresbescheinigung der Banken enthalten.
Auch bei der Geldanlage auf einem Fremdwährungskonto kommt es zu einem steuerpflichtigen Spekulationsgeschäft, wenn das Guthaben binnen einem Jahr wieder aufs Euro-Konto umgebucht wird. Wer beispielsweise Festgeld in Dollar parkt, muss beim Rückfluss nach sechs Monaten die Zinsen als Kapitaleinnahmen und das Devisenplus als Spekulationsgewinn in der Erklärung angeben. Das Gleiche gilt, wenn über das Fremdwährungskonto Wertpapiere gekauft werden.
Wohl kaum ein Anleger weiß, dass die Aktienorder als Verkauf der Währung gilt und zu einem steuerrelevanten Vorgang führt. Fließt der Erlös aus dem Verkauf der Wertpapiere anschließend wieder auf das Devisenkonto, wird die Fremdwährung wieder angeschafft. Wer also rege über ein Dollar-Konto mit amerikanischen Aktien handelt, muss sich schon eine eigene Buchhaltung anlegen, um das jeweilige Devisenergebnis fürs Finanzamt nachhalten zu können.
  • Aus der FTD vom 07.01.2008
    © 2008 Financial Times Deutschland,
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