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Merken   Drucken   30.03.2009, 08:42 Schriftgröße: AAA

Portfolio: Steuerstreit um VIP-Medienfonds vor Lösung

In den Streit um die Steuernachzahlungen für Anleger der Medienfonds VIP 3 und VIP 4 aus Grünwald bei München kommt Bewegung. Das Finanzgericht München hat einen Vorschlag zum Umgang mit den Nachforderungen der Finanzämter an die Investoren vorgelegt. von Renate Daum
Demnach sollen vorläufig 35 Prozent der strittigen Produktionskosten und der daraus entstandenen Verluste anerkannt werden. Auf diesen Teil würden dann vorerst keine Nachzahlungen anfallen. Die Anleger müssten aber erst einmal Steuern für die übrigen 65 Prozent entrichten.
2003 und 2004 hatten rund 6500 Anleger für 650 Mio. Euro Anteile an den Medienfonds VIP 3 und VIP 4 erworben. Die Produkte wurden als Steuersparmodell angeboten. 2007 kippte das Finanzgericht jedoch das Privileg und forderte von den Anlegern Steuern nach.
"Das ist eine sehr überraschende Situation", kommentierte Thierry Potok, Geschäftsführer der VIP Medienfonds Geschäftsführungs GmbH auf den Gesellschafterversammlungen in der vergangenen Woche den Vorschlag des Finanzgerichts. Er kündigte an, die Anleger schriftlich über das Angebot abstimmen zu lassen. Wenn die Mehrheit es befürwortet, endet zumindest die Auseinandersetzung darüber, wann und wie die bisherigen Nachforderungen beglichen werden sollen. Einige Finanzämter hatten darauf bestanden, dass das Geld bald nach Erhalt der geänderten Bescheide überwiesen wird. Betroffene hatten dagegen beantragt, warten zu dürfen, bis geklärt ist, ob die Verluste zu Recht aberkannt wurden.
Andreas Schmid konnte verhindern, dass seine Anteile an der ...   Andreas Schmid konnte verhindern, dass seine Anteile an der Geschäftsführungs-GmbH wertlos wurden
Wird der Vorschlag des Gerichts angenommen, wäre zumindest die Frage der Aussetzung der Vollziehung vom Tisch. "Ich halte eine Annahme für sinnvoll", sagt Rechtsanwalt Joachim Kleefeld von der Kanzlei Mattil & Kollegen, die VIP-Anleger vertritt. Alle Beteiligten könnten sich dann der ungelösten Kernfrage widmen, wie die umstrittenen Kosten steuerlich zu behandeln sind.
Bei den VIP-Fonds entsprang der Vorschlag einer vorläufigen Aufteilung von 35 Prozent zu 65 Prozent offenbar rein pragmatischen Gründen. Eine steuerrechtliche Erklärung für diese Zahlen gibt es nicht. Das Gericht betont, dass sein Vorschlag dem Hauptsacheverfahren nicht vorgreifen soll. Alles bleibt möglich. Es könnte sein, dass die Verluste vollständig, nur zu einem Teil oder auch gar nicht anerkannt werden. Erst dann ist endgültig klar, ob und wie viel Steuern nachgezahlt werden müssen. Interessant ist der Ausgang des Verfahrens auch für Investoren anderer Medienfonds.
"Wer schon Steuern nachzahlen musste, kann sich einen Teil des Geldes zurückholen, wenn die Vereinbarung zustande kommt", sagt Anwalt Kleefeld. Anleger müssten aber überlegen, ob das sinnvoll sei. Verlören sie endgültig vor Gericht, müssten sie den ausstehenden Betrag mit Zinsen an das Finanzamt zahlen.
  • Aus der FTD vom 30.03.2009
    © 2009 Financial Times Deutschland,
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