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Merken   Drucken   15.04.2011, 08:56 Schriftgröße: AAA

Vergessenes Guthaben: Sparbuch-Posse der Commerzbank

Vor rund 50 Jahren zahlt ein Vater Geld für seinen Sohn auf ein Sparbuch ein. Die Bank weigert sich aber, die beträchtliche Summe Jahrzehnte später auszuzahlen - und lässt sich auf einen Prozessmarathon ein. In aller Stille gibt sich das Institut schließlich endgültig geschlagen.

100.000 Mark, im Wirtschaftswunderdeutschland des Jahres 1959 war das ein kleines Vermögen. Ein Liter Benzin kostete damals noch 60 Pfennig und ein Eigenheim im Schnitt 33.000 Mark. Wenn ein Vater also damals zur Geburt seines Sohnes 106.025,08 Mark auf ein Sparbuch bei der Dresdner Bank in Solingen einzahlte, dann musste er dafür tief in die Tasche greifen.

Sparbuch aus den 1960-er Jahren   Sparbuch aus den 1960-er Jahren

Und was damals schon viel Geld war, ist im Laufe der Jahre mit Zins und Zinseszins zu einer hübschen Summe angewachsen: Rund 300.000 Euro dürfte das Sparbuch mittlerweile wert sein, schätzt Anwalt Werner Otto von der Kanzlei Haas&Haas in Gießen.

Dass der überhaupt mit dem Fall zu tun hat, hat einen einfachen Grund: Nach all den Jahren wollte die Bank das Geld schlicht nicht mehr rausrücken. Jahrzehntelang wusste der Sohn nämlich überhaupt nichts von dem Guthaben, der Vater starb früh und vererbte alles an die Mutter. Und erst nach deren Tod im Jahr 2007 fand der Sohn das Dokument dann in einer Schublade.

Und ging damit zu Anwalt Otto. "Ich habe meinem Mandanten geraten, das Guthaben von der Bank einzufordern, notfalls vor Gericht", sagt der. Denn ihm erschien das Dokument zweifellos echt. Neben dem Beleg über die Einzahlung von 106.025,08 Mark enthielt das Sparbuch auch den Stempel der Bank und die Unterschrift von zwei Mitarbeitern.

Also wandte sich der Mann an die Dresdner Bank und wollte wissen, wie hoch das Guthaben auf dem Sparbuch aktuell ist. Doch anstelle einer Auskunft erntete er Verwunderung. So ein altes Sparbuch hatten die Angestellten des Instituts noch nie gesehen. Die Dresdner bestritt dann einfach, dass das Sparbuch echt sei. Ohne Angabe von Gründen.

Das wollte der Mann nicht auf sich sitzen lassen, er ging vor Gericht und Anwalt Otto beauftragte einen Spezialisten als Gutachter, der das Sparbuch unter die Lupe nahm. Der stellte fest: Kugelschreiberpaste und Stempeltinte waren bereits 1955 auf dem Markt, das Sparbuch musste demzufolge echt sein. Das Gericht erkannte den Beweis an und gab der Klage statt.

Teil2: Commerzbank geht in Berufung

  • FTD.de, 15.04.2011
    © 2011 Financial Times Deutschland
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