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Merken   Drucken   15.04.2011, 08:56 Schriftgröße: AAA

Vergessenes Guthaben: Sparbuch-Posse der Commerzbank

Sein Geld bekam der Mann trotzdem nicht. Denn die Commerzbank , die die Dresdner Bank inzwischen geschluckt hatte, ging in Berufung. Die Begründung: Die Mitarbeiter, die das Sparbuch unterschrieben hatten, seien nicht zeichnungsberechtigt gewesen, oder es habe sie gar nicht gegeben. Schließlich fände das Institut in seinen Archiven keine Belege über die Forderung.

Commerzbank in Frankfurt: Niederlage auf ganzer Linie   Commerzbank in Frankfurt: Niederlage auf ganzer Linie

Anwalt Otto findet das Verhalten der Bank "ziemlich skandalös". Seiner Meinung nach versuchte das Institut mit fadenscheinigen Argumenten, das Verfahren in die Länge zu ziehen. "Die hofften wohl, dass mein Mandant aufgibt."

Das tat er aber nicht. Im Februar 2011 entschied das Oberlandesgericht Frankfurt dann: Das Sparbuch sei zweifelsfrei echt, das habe der Sachverständige logisch dargestellt. Außerdem komme einem Sparbuch eine "erhebliche Beweisfunktion" zu, die nur unter extremen Bedingungen erschüttert werden könnte. Ein hoher Betrag und ein langer Zeitraum ohne Umsätze reichten dafür nicht aus. Die Bank könne nämlich nicht beweisen, dass die Forderungen im Laufe der Jahre erloschen seien, daran ändere auch nichts, dass sie keine Unterlagen mehr darüber habe. (AZ 19 U 180/10)

Hintertürchen blieb offen

Und bezüglich der Unterschriften müsse das Institut ebenfalls beweisen, dass die Mitarbeiter nicht bei ihr beschäftigt oder nicht zeichnungsberechtigt gewesen seien. Der Bankkunde habe schließlich keinen Einblick, wer bei einer Bank ein Sparbuch unterschreiben dürfe und wer nicht. Somit dürfe sich das Institut "nicht auf einfaches Bestreiten beschränken." Sonst könnte eine Bank das Dokument faktisch entwerten, indem sie einfach die Echtheit der Unterschriften anzweifelt.

Eine Niederlage auf ganzer Linie für die Commerzbank. Allerdings ließen die Frankfurter Richter dem Institut ein Hintertürchen offen: Eine Revision beim Bundesgerichtshof. Darauf verzichtete das Institut dann in aller Stille, die Frist ist vor wenigen Tagen abgelaufen. Nun rechnet die Bank gerade fleißig aus, wieviel sie dem Sparbuchinhaber genau schuldet. Der kann sich nach jahrelangem Kampf endlich auf sein Geld freuen.

  • FTD.de, 15.04.2011
    © 2011 Financial Times Deutschland
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