Steuer-Regeln ab 2009:Fiskus kommt Zertifikatefonds entgegen
Die Große Koalition hat sich auf Details zur künftigen Besteuerung von Investmentfonds geeinigt. Danach verlieren Zertifikatefonds anders als bislang geplant nicht generell ihren Bestandsschutz vor der 2009 kommenden Abgeltungsteuer, dafür aber einige steueroptimierte Geldmarktfonds. von Robert Kracht
Glimpflich davon kommen Fonds, die Bonus- oder Discountzertifikate über Terminmarktinstrumente nachbilden. Die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat gilt als sicher, weil der Regierungsentwurf für das Jahressteuergesetz, der der FTD vorliegt, die Änderungswünsche der Länderkammer berücksichtigt.
Investiert der Portfoliomanager in Zertifikate, sollen dem Anleger die im Fonds realisierten Kursgewinne einmal jährlich als steuerpflichtige Einnahmen zufließen. Anders als nach bisherigen Plänen gilt das aber nicht für Derivate, die den Kursverlauf von Aktien oder Aktienindizes eins zu eins abbilden. Verkauft der Manager nach Eintreten der Abgeltungsteuer diese Derivate mit Gewinn, löst er dadurch keine Steuern für seine Kunden aus. Für alle übrigen Zertifikate hingegen gilt, dass der nach 2008 vom Fonds georderte Bestand anschließend nicht mehr ohne Abgeltungsteuer verkauft werden kann. Somit geht aus Gewinnen mit Bonus- oder Expresszertifikaten ein Viertel an den Fiskus, zur Reinvestition bleibt weniger übrig. Gleiches gilt, wenn sich die Derivate an Renten- und Rohstoffindizes oder Baskets orientieren.
Die große Koalition schleust einige Fonds am Abgeltungsteuerautomaten vorbei
Steuerfreie Gewinne winken
Ein Direktinvestment in Zertifikate ist aber noch ungünstiger. Alle nach dem 14. März 2007 erworbenen Papiere unterliegen bei Verkauf oder Fälligkeit ab Juli 2009 der Abgeltungsteuer. Bei Fonds gilt der Bestandsschutz auf Kursgewinne immerhin für das an Silvester 2008 vorhandene Vermögen sowie darüber hinaus für Zertifikate mit Bezug auf Aktien. Die Gewinne kann der Manager für alle Privatanleger steuerfrei realisieren, die sich vor 2009 mit Anteilen eingedeckt haben.
Wie Gewinne und Verluste mit Derivaten künftig zu verrechnen sind
Konstruieren Rentenfonds über Finanzinstrumente Gewinne, um das Privileg des Bestandsschutzes auf Umwegen zu nutzen, gelingt das oft nicht mehr. Das trifft etwa steueroptimierte Geldmarktfonds, die durch Kombination von Wertpapier- und Termingeschäften über Kursgewinne laufend dem Marktzins entsprechende Erträge erzielen. Damit können Anleger ihre Zinserträge nicht wie geplant steuerfrei kassieren. Auf solche thesaurierten Gewinne wird beim späteren Fondsverkauf Abgeltungsteuer fällig. Diese Regelung wirkt für alle nach dem 18. September 2008 georderten Anteile, sofern der Fonds zumindest die Hälfte seiner Einnahmen über solche Wertpapier- und Termingeschäfte erzielt. Für den Altbestand gibt es immerhin eine Übergangsregelung, hier sind erst die ab 2011 realisierten Gewinne steuerpflichtig.
Rentenfonds, die keinen Marktzins abbilden wollen, sondern Zertifikate über Terminmarktgeschäfte nachbauen, bleiben steuerlich unbehelligt. Anleger müssen aber wissen, dass die höheren Kosten für den Fonds den Steuervorteil gegenüber einem herkömmlichen Bonus- oder Discountzertifikat oft mehr als auffressen. Dafür ist der Fonds insolvenzgeschützt.
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