Barlohnumwandlungsrechner
Verzichtet ein Arbeitnehmer ("ArbN") auf einen Teil seines Lohns und darf er hierfür einen Firmenwagen
auch privat mitbenutzen (sog. "Barlohnumwandlung"), so ist dies steuervorteilhaft.
Die Finanzverwaltung erkennt diese Steuersparmöglichkeit in ihren Lohnsteuerrichtlinien an.
Finanzielle Vorteile ergeben sich für alle ArbN, die von Ihren Arbeitgebern ("ArbG") einen Firmenwagen
unter der Voraussetzung erhalten, dass sie die anfallenden PKW- Kosten selbst tragen.