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Merken   Drucken   13.03.2009, 17:47 Schriftgröße: AAA

Abfindung für T-Online-Aktionäre: Telekom muss Anlegern mehr zahlen  

27 Euro verlangte die Telekom einst beim Börsengang pro T-Online-Aktie. Beim zwangsweisen Herausdrängen bekamen sie nur einen Bruchteil. Das ist ungerecht, urteilte jetzt ein Frankfurter Gericht. Die Telekom muss demnach drauflegen. Die Kläger sind dennoch sauer. von Karsten Röbisch (Frankfurt) und Annette Berger (Hamburg)
Niederlage in der ersten Instanz: Das Landgericht Frankfurt verpflichtete den Konzern am Freitag zu einer Zahlung von 1,15 Euro für jede der 120 Millionen eingesammelten T-Online-Aktien zuzüglich Zinsen. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, drohen dem Konzern Nachforderungen von rund 140 Mio. Euro. Gegen den Beschluss kann Beschwerde eingelegt werden.
T-Online war im Jahr 2000 als eigenständige Aktiengesellschaft an die Börse gebracht und 2006 gegen den Willen vieler Anleger wieder mit dem Mutterkonzern verschmolzen worden. Die Telekom  hatte den ehemaligen T-Online-Aktionären 8,99 Euro je Anteil angeboten - ziemlich exakt ein Drittel des ersten Ausgabepreises der Aktie von 27 Euro aus dem April 2000. Grundlage waren Gutachten zum Unternehmenswert beider Aktiengesellschaften.
Diejenigen, die das Angebot nicht angenommen hatten, wurden später zwangsweise mit 0,52 Telekom-Aktien je T-Online-Papier abgefunden. Rund 250 Aktionäre reichten daraufhin Klage ein. Ihrer Ansicht nach setzte die Telekom den eigenen Wert viel zu hoch an - und den der Internettochter zu niedrig. Mit dem Verschmelzungsvertrag beider Unternehmen wurde schließlich am 8. März 2005 ein exaktes Umtauschverhältnis der Aktien festgelegt.

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