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Merken   Drucken   03.09.2003, 07:00 Schriftgröße: AAA

Eigenheimzulage: Förderung via Wohnungsgenossenschaft

Die von der Bundesregierung beabsichtigte Streichung der Eigenheimzulage hat in Deutschland zu deutlichen Vorzieheffekten unter Eigenheimbauern geführt. Nach Angaben des Verbandes Deutscher Makler (VDM) stieg allein in den ersten drei Monaten 2003 die Anzahl der Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser um 53,5 Prozent.
Zwar muss die entsprechende Gesetzesvorlage noch durch den von der Union dominierten Bundesrat, mittlerweile rechnet aber die Mehrheit der Branche mit dem endgültigen Aus der staatlichen Zuwendungen. Nun muss es aber nicht immer gleich ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung sein, um noch in den Genuss der Zulage zu kommen.
Potenzielle Anleger können beispielsweise auf das neue Produkt des auf geschlossene Immobilienfonds spezialisierten Fondsbetreibers Falk Capital zugreifen. Mit der "Falk Capital Wohnwert Wohnungsgenossenschaft" bietet die Münchner Gesellschaft eine verzinste Genossenschaftsbeteiligung mit Förderung nach dem Eigenheimzulagegesetz an.
Geldanlagein Leipzig
Für sein neues Projekt plant Falk, 24 Wohnungen in einer Leipziger Stadtvilla zu erwerben. Das Investitionskapital soll bei rund 4,3 Mio. Euro liegen, die durchschnittliche Nettokaltmiete monatlich 6,23 Euro pro Quadratmeter betragen. Die Mieteinnahmen belaufen sich auf jährlich rund 133.000 Euro. Ab 255,65 Euro können sich Anleger an der Genossenschaft beteiligen.
Um allerdings in den Genuss der staatlichen Förderung zu gelangen, müssen Anteile in Höhen von mindestens 5113 Euro zuzüglich einer fünfprozentigen Eintrittgebühr erworben werden. Die Eigenheimzulage kann aber nur in Anspruch genommen werden, wenn die Gesamteinkünfte im Beteiligungs- und im vorangegangenen Jahr nicht die gesetzlichen Grenzen überschreiten.
Unter Einbeziehung des Staatsbonusses rechnet Falk Capital bei Anlegern mit einem Kind in den ersten acht Jahren mit einer Rendite von jährlich rund acht Prozent. Anleger mit zwei bis drei Kinder kämen im Schnitt auf 12,6 Prozent. Nach Auslaufen der Zulage (ab dem neunten Jahr ) verzinst sich die Beteiligung mit 1,8 Prozent, ab dem elften Jahr und bis zum Ende des Prognosezeitraums (2023) mit drei Prozent.
Zudem gibt es ab dem 13. Jahr eine Dividende von 0,1 Prozent, die bis zum Ende des Prognosezeitraums auf jährlich 1,2 Prozent steigt. "Da die Streichung der Zulage zum 1. Januar 2004 so gut wie beschlossen ist, sollten sich Anleger sputen und bis spätestens 31. Dezember 2003 unser Angebot ernsthaft prüfen", rät Thomas Engels, stellvertretender Vorstandsvorsitzender von Falk Capital.
  • FTD.de, 03.09.2003
    © 2003 Financial Times Deutschland,
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