Das entschied das Finanzgericht München in einem aktuellen Urteil (Az.: 5 K 295/07). Der Richterspruch zeigt, wie Vermieter bei ihren Bau- oder Kaufplänen nicht vorgehen sollten. In dem betreffenden Fall hatte der Hausbesitzer die Immobilie mit Kredit- und Eigenmitteln finanziert und die Zahlungen an die Baufirma über ein Bankkonto laufen lassen. Diese Vorgehensweise ist zwar üblich, bei gemischt genutzten Häusern aber steuerlich ungünstig. Die Finanzierungskosten können hier nur für die vermieteten Flächen abgezogen werden.
Durch eine geschicktere Aufteilung von Eigenkapital und Darlehen können Hausbesitzer dafür sorgen, dass Schuldzinsen bei teilweiser Eigennutzung vollständig als Werbungskosten abziehbar sind. Die hierfür von Bundesfinanzhof und Finanzverwaltung vorgegebenen Voraussetzungen sind einfach umsetzbar, um die Steuer auf Mietimmobilien nicht nur klein zu halten, sondern ein Minus auch gleich noch zur Minderung der übrigen Einkünfte zu verwenden.