Die in Italien Ende 2006 plötzlich wieder eingeführte Erbschaft- und Schenkungsteuer rechnet der deutsche Fiskus nur teilweise an. Der Besitzerwechsel von Häusern in Südtirol oder der Toskana kann seither Abgaben auslösen. von Robert Kracht
Zwar fällt diese Steuer wegen der Freibeträge bei Ehepartner und Kindern selten an, die übrigen Verwandten müssen jedoch sechs Prozent vom Verkehrswert versteuern. Diese Zahlung verpufft nun teilweise im heimischen Steuerbescheid, wie aus einem aktuellen Verwaltungserlass hervorgeht (Az.: 3 - S 3812/27). Denn zusätzlich werden jenseits des Brenners Hypothekar- und Katastersteuern von zusammen drei Prozent erhoben, die das deutsche Finanzamt nicht anerkennt. Somit zahlen Deutsche mit einem italienischen Zweitdomizil die heimische Erbschaftsteuer auf den aktuellen Verkehrswert und einen Auslandszuschlag obendrauf.
Italien ist kein Einzelfall. Mit Ausnahme Österreichs gilt weltweit die Regelung, dass Immobilien jenseits der Grenze im Inland voll besteuert werden und die dort bezahlte Abgabe nur anteilig berücksichtigt wird. Oftmals kommt es dann wie zum Beispiel in Spanien oder Kanada zu einer echten Doppelbesteuerung, weil der dortige Fiskus seine Forderungen nach anderen Regeln verlangt als die Steuerbehörden in Deutschland.
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