Bauarbeiter im Sucher des Finanzamts
Bei Grundstücken in einem Baugebiet soll der Erwerber sofort anhand des Vordrucks 816/9 "Anfrage zur Bebauung" Auskunft über das beabsichtigte Vorhaben machen. Zudem haben die Beamten Indizien zur Berechnung der Grunderwerbsteuer zu sammeln, indem sie Grundstücksanzeigen der Lokalpresse studieren und die Bauschilder mit den hauseigenen Kameras festhalten.
Hintergrund der detektivischen Maßnahmen ist der übliche Vorgang, dass ein unbebautes Grundstück erworben und anschließend hierauf ein Gebäude errichtet wird. Dann stellt sich immer wieder die spannende Frage: 3,5 Prozent Grunderwerbsteuer nur vom Grund und Boden oder vom Gesamtpreis für das fertige Objekt?
Einsparungen im fünfstelligen Bereich möglich
Maßgebend für die Antwort ist, was Käufer und Verkäufer vereinbart haben. Ist das bebaute Gesamtwerk Gegenstand des Erwerbsvorgangs, unterliegen sämtliche Aufwendungen der Grunderwerbsteuer. Das gilt neben den Baukosten dann auch für Maklergebühren oder Erschließungsbeiträge. Soll hingegen erst einmal nur das Grundstück gekauft werden, wird die Abgabe nur hierauf bemessen. Dieser Weg erspart Bauherren schon beim Einfamilienhaus fünfstellige Beträge und kann sogar die Nachteile der zu Jahresbeginn gestrichenen Eigenheimzulage egalisieren. Das gilt, wenn Neubesitzer selbst nach einer passenden Baufirma Ausschau halten.