Immobilien:Fiskus hilft kräftig bei Finanzierung vom Solardach
Der Trend beim Eigenheim geht immer mehr zum Solardach. Da ist es nicht verwunderlich, dass die Finanzverwaltung in einem aktuellen Erlass vorgibt, wie die Beamten steuerlich mit den umweltfreundlichen Maßnahmen umgehen sollen. von Robert Kracht
Als Grundsatz gilt, dass die dachintegrierte Fotovoltaikanlage kein wesentlicher Gebäudebestandteil ist. Daher spielt es steuerlich keine Rolle, ob das darunterliegende Domizil nur zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird. Vielmehr wird der Hausbesitzer zum Unternehmer, wenn der Strom zumindest teilweise ins allgemeine Netz einspeist wird. Denn damit führt die Solaranlage zu nachhaltigen Erzielung von Einnahmen aus der Stromerzeugung, und eben das macht Privatpersonen zu Unternehmern. Das gilt unabhängig davon, ob die Zellen leistungsmäßig zum Entstehen von Stromüberschüssen ausgerichtet sind oder die Hausbewohner Fremdenergie beziehen.
Diese Sichtweise hat den enormen Vorteil, dass die Vorsteuer aus den Kosten des Solardachs abzugsfähig ist. Das Finanzamt erstattet sofort 19 Prozent des Rechnungsbetrags, Bauherr oder Wohnungseigentümer müssen nur den Nettopreis aus eigener Tasche bezahlen. Das gelingt generell, sofern der erzeugte Strom aus der Anlage im Jahresschnitt zu mindestens zehn Prozent ins öffentliche Netz eingespeist wird. Allerdings verschenkt der Fiskus nichts auf Dauer. Denn in den Folgejahren ist der Eigenverbrauch dann umsatzsteuerpflichtig, die Einmalerstattung fließt also in Raten teilweise wieder zurück.
Hat die Anlage netto 50.000 Euro gekostet, gibt es sofort 9500 Euro vom Finanzamt, auch wenn die Rechnung erst viel später bezahlt wird. Fließt der Strom nun zu 60 Prozent in die eigenen vier Wände, müssen beim Finanzamt über zehn Jahre hinweg 5700 Euro abgestottert werden. Das sind pro Monat lediglich 475 Euro und übrig bleiben immerhin 3800 Euro als Steuerzuschuss. Der gleiche Effekt ergibt sich auch beim vermieteten Einfamilienhaus. Gar keine Probleme haben Hausbesitzer, die das Gebäude mit Solardach für ihr Gewerbe nutzen. Hier bleibt gleich die volle Vorsteuer mangels Privatverbrauch auf dem Firmenkonto.
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