Immobilien:Fiskus schlägt bei Hauspräsenten bald richtig zu
Derzeit haben Anwälte, Steuerberater und Notare volle Terminkalender. Versuchen doch viele Hausbesitzer noch, den höheren Steuern auf vererbte oder verschenkte Immobilien zu entgehen. Denn nicht mehr lange gehen Grundstücke im Schnitt mit 50, im Extremfall sogar nur mit 20 Prozent ihres Verkehrswerts in die Steuerrechnung ein. von Robert Kracht
In einigen Monaten, spätestens jedoch Mitte 2008, gilt ein neues Erbschaftsteuerrecht, wonach Grundstücke marktgerecht und mit dem aktuellen Preis anzusetzen sind.
Der rechtzeitige Vermögenstransfer rettet zwar die noch geltenden Bewertungsregeln. Dabei beachten viele aber nicht, dass das Finanzamt solche Übergaben nicht punktuell besteuert, sondern alle Zuwendungen innerhalb von zehn Jahren zusammenrechnet und die jeweiligen Freibeträge nur einmal gewährt. Kommt es also bis Ende 2017 zu weiteren Schenkungen oder einem Erbfall, werden diese Erwerbungen zusammen mit der Hausübergabe in einem Bescheid zusammengefasst. Das kann dann dazu führen, dass die Progression für die Zehn-Jahres-Zuwendungen ansteigt.
Dennoch ist es sinnvoll, Immobilien noch vor der Erbschaftsteuerreform auf die Nachfolgegeneration zu transferieren. Denn der preiswerte Haustarif hat auch für künftige Neuberechnungen Bestand, und die jetzt bezahlte Steuer wird angerechnet. Diesen Verzug genossen beispielsweise Familien, die ihren Grundbesitz noch Ende 1995 zu den billigen Einheitswerten verschenkt hatten.
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