Ab 2008 entfällt die Möglichkeit, Rentenzahlungen, die eine Gegenleistung für eine erhaltene Immobilie darstellen, als Sonderausgaben abzusetzen. Das geht aus dem aktuellen Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums zum Jahressteuergesetz 2008 hervor. von Robert Kracht
Bei dieser Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistung schenken Eltern ihrem Kind Haus oder Wohnung und verlangen im Gegenzug eine lebenslange Rente. Diese Zahlung kann der Nachwuchs steuermindernd als dauernde Last absetzen, Vater und Mutter versteuern die Überweisungen.
Dieses Familiensparmodell gelingt bei ab 2008 abgeschlossenen Neuverträgen nicht mehr. Das rasche Geschäft bis Silvester bringt auch nicht viel Sparpotenzial. Denn aufgrund einer Übergangsregelung entfällt der Sonderausgabenabzug für vor 2008 abgeschlossene Vereinbarungen ab 2013.
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