Weil islamische Investoren seit geraumer Zeit ihren Anlageschwerpunkt von den USA nach Europa verlagern, werden in Deutschland vermehrt Finanzprodukte aufgelegt, die der islamischen Scharia entsprechen. Für Juristen ergibt sich daraus eine interessante Berufsperspektive: Schließlich muss etwa das Verbot von Zinsgeschäften, Alkohol oder Glücksspiel mit dem deutschen Zivil- und Steuerrecht vereint werden.
Rechtsanwalt Ulrich Brauer beispielsweise steht in täglichem Kontakt mit seinen Kollegen an den Kanzleistandorten in Abu Dhabi, Dubai und Doha sowie am Finanzplatz London. Er ist Partner der Sozietät Simmons & Simmons und berät unter anderem Geldinstitute dabei, schariakonforme Finanzprodukte zu entwickeln. "Die Herausforderung liegt darin, das islamische Recht richtig zu deuten und mit dem deutschen Recht zu vereinen", sagt er.
Verbotene Zinsen
Das grundsätzliche Problem besteht darin, dass die Gesetze sehr unterschiedlich ausgelegt werden können. Denn bei der Scharia handelt es sich weniger um ein vollständiges Rechtssystem als vielmehr um eine auf dem Koran beruhende Wegbeschreibung, die es Muslimen ermöglichen soll, Glaube und Berufsleben im Alltag zu vereinen.
"Gott hat den Kauf erlaubt und den Riba verboten", heißt es im Koran. "Riba" - das ist der Zins. Die Folgen dieses Verbots sind drastisch. "Produkte müssen beispielsweise so aufgelegt werden, dass sie keinen Zins abwerfen. Dies wirkt sich auf die Abwicklung und die Dokumentation in vielerlei Hinsicht aus", sagt Thomas Prüm, Rechtsanwalt bei Linklaters in Frankfurt am Main und Spezialist für strukturierte Finanzierungen.
Steuerliche Nachteile
Wenn zum Beispiel ein islamischer Investor eine Immobilie kaufen will, dann darf er für die Finanzierung keinen Kredit aufnehmen, weil er dann Zinsen zahlen müsste. Ein Dilemma, das die Kreditinstitute geschickt umgehen. In der Regel erwirbt die Bank für ihren muslimischen Mandaten die Immobilie und verkauft sie ihm später zu einem höheren Kaufpreis weiter. Die Zahlungen werden in der Regel gestundet, sodass der Mandant dieselben monatlichen Raten überweist wie ein normaler Kreditnehmer, ohne aber offiziell Zinsen zu zahlen.
Dieses Vorgehen birgt in Deutschland allerdings ein durchaus ernsthaftes Problem: Die Grunderwerbsteuer fällt dabei zweimal an. "Juristen müssen zusammen mit Steuerexperten Lösungen finden, die dem Mandanten eine steueroptimierte Finanzierung ermöglichen", erläutert Prüm.
Letztlich lassen sich alle Anlageprodukte in schariakonforme Produkte umwandeln. Allerdings müssen jedes Detail und seine Auswirkungen im Vorfeld bedacht sein. Das macht dieses Tätigkeitsfeld für Juristen so interessant.