Der Grund für den überraschenden Effekt: Der Arbeitgeber zahlt jetzt den hälftigen Beitragszuschuss zur Rentenversicherung - und das ist weit mehr, als die staatlichen Zuschüsse zur privaten Altersversorgung ausmachen. Den Großteil der Riester-Beiträge darf der Angestellte hingegen alleine aufbringen.
Ein gut verdienender 30-jähriger Single muss im nächsten Jahr durch die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze Monat für Monat 58 Euro zusätzlich für die gesetzliche Rentenversicherung berappen. Dafür erhält er später einmal 440 Euro mehr an Monatsrente aus der Sozialversicherungskasse - bei angenommenen jährlichen Rentensteigerungen von zwei Prozent.
Schließt er hingegen eine Riester-Police ab und schöpft dabei die volle mögliche Höhe aus, so erhält er zwar im Alter mit 65 von der Versicherung rund 640 Euro garantierte Monatsrente, und damit etwas mehr als auf Grund der Erhöhung der gesetzlichen Beitragsbemessungsgrenze. Aber dafür zahlt er mit 190 Euro auch ein Vielfaches an Versicherungsprämie im Vergleich zur jetzigen Beitragserhöhung.
Ab 2008 sind es fast 30 Jahre lang immerhin vier Prozent seines Einkommens, selbst wenn die Riester-Beiträge mit einem bis drei Prozent des beitragspflichtigen Vorjahreseinkommens in den ersten Jahren noch moderat ausfallen. Dabei ist der staatliche Zuschuss von höchstens 154 Euro jährlich schon eingerechnet. Weiterer Nachteil: Die Zulage wird mit den Jahren nicht an die Inflation angepasst, der Arbeitgeberzuschuss zur gesetzlichen Rente hingegen ist voll dynamisch.
Selbst für Familien mit zwei Kindern sieht es nicht viel besser aus. Sie erhalten zwar die doppelte jährliche Grundzulage, sofern beide Geld in den Vorsorgevertrag eingezahlt haben, zuzüglich einer Kinderzulage je Kind. So kommt die Familie ab 2008 auf 678 Euro staatliche Zulage, wodurch der Beitrag für die Riester-Versicherung auf 150 Euro sinkt. Dennoch fällt die Riester-Rendite recht bescheiden aus.
Zwar wird der Beitrag zur Rentenversicherung aus versteuertem Einkommen aufgebracht, dafür ist die spätere Sozialrente nach geltendem Recht zum großen Teil steuerfrei. Die Beiträge zur Riester-Rente können heute schon von der Steuer abgesetzt werden, doch muss das künftige Ruhegeld voll versteuert werden, sodass sich der steuerliche Effekt in den meisten Fällen ausgleichen dürfte.
Für Besserverdienende gilt also: Gesetzliche Rentenversicherung schlägt Riester-Rente. Der Abschluss einer Riester-Police will somit gut überlegt sein, vor den gesetzlichen Beiträge hingegen gibt es kein Entkommen.