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Merken   Drucken   23.01.2006, 10:57 Schriftgröße: AAA

Neuer Trend sorgt Aktionärsschützer  

Deutschlands Banken weichen bei Börsengängen zunehmend die Haltefristen für Altaktionäre auf (Lock-up-Periods). Jüngstes Beispiel ist der Solarspezialist Q-Cells. von Mark Böschen, und Thorsten Kramer, Frankfurt
Wie am Freitag bekannt gegeben wurde, trennten sich Altaktionäre dort bereits vor Ablauf der Haltefrist von knapp fünf Millionen Aktien im Wert von etwa 326 Mio. Euro.
Anlegerschützer kritisierten die Aufhebung der Haltevereinbarung, die bei dieser weichen Form der Sperrfrist (Soft Lock-up) mit Zustimmung der Konsortialführer rechtlich möglich ist. Dies lege den Verdacht nahe, dass die Altaktionäre ihre Gewinne absichern wollten, hieß es. "Aus Anlegersicht ist dies kein gutes Zeichen", sagte ein Sprecher der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger. "Wenn es dieses Hintertürchen gibt, ist die Lock-up-Periode aus dem Prospekt gar nichts mehr wert", sagte sein Kollege von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW).
Zudem steht Q-Cells nicht alleine da: Auch bei dem Finanzdienstleister Interhyp, dem Baumarkt Praktiker und dem Flugmotorenhersteller Thielert gibt es entsprechende Vereinbarungen mit den Konsortialbanken. Bei den drei Börsenneulingen wurde von der Möglichkeit allerdings bislang kein Gebrauch gemacht. Alle genannten Unternehmen gingen 2005 an den Aktienmarkt. Streit um Haltefristen Aktionärsschützer setzen sich dafür ein, dass sich Vorstandsmitglieder dazu verpflichten, zwölf Monate lang keine Aktien des eigenen Unternehmens zu verkaufen. Bei Finanzinvestoren solle zumindest eine Frist von sechs Monaten gelten. Die Banken Citigroup und Dresdner Kleinwort Wasserstein, verantwortlich für die Platzierung der Q-Cells-Papiere, sehen es anders. "Die weiche Halteverpflichtung ist sinnvoll. Durch sie können Banken verhindern, dass Altaktionäre zu Ungunsten anderer Investoren unkontrolliert Papiere platzieren. Wenn der Verkauf sich aber nicht negativ auf den Kurs auswirkt, schadet es niemandem, eine Platzierung vor dem Ende der Frist zu ermöglichen", sagte Jörg Seidel, Director Aktienemissionsgeschäft bei Dresdner Kleinwort Wasserstein.
Verkäufer bei Q-Cells sind die Beteiligungsgesellschaft Apax und Firmen des Aufsichtsratschefs Thomas von Aubel, seiner Frau sowie des stellvertretenden Aufsichtsratschefs Dinnies-Johannes von der Osten. Ihre Haltefrist lief eigentlich bis Anfang April. Durch den vorzeitigen Verkauf konnte die US-Fondsgesellschaft Fidelity ihren Anteil an dem TecDax-Wert auf sieben Prozent steigern, hieß es in Finanzkreisen. So hob ein Q-Cells-Sprecher das starke Interesse von Fidelity hervor: "Es ist ein positives Signal, dass ein großer US-Fonds zum Preis von 68 Euro kauft."
Der Zeitpunkt zum Ausstieg war überaus günstig für die Q-Cells-Aktionäre. Gerade ausländische Fonds wie Fidelity trieben zuletzt die rasante Rally der Solaraktien an. Die Q-Cells-Aktie hat ihren Wert seit dem Börsengang im Oktober fast verdoppelt. Erst in der vergangenen Woche stieg das Papier ebenso wie andere Solartitel teilweise um 20 Prozent pro Tag. "Für kurzfristig orientierte Anleger könnte es der richtige Moment sein, um Gewinne mitzunehmen", schrieben die Analysten der Citigroup in einer Branchenanalyse eine Woche vor der Platzierung der Q-Cells-Aktien. Banken verteidigen Aufhebung Die Konsortialbanken verweisen darauf, dass das große Kaufinteresse langfristiger Investoren der Grund für die Aufhebung der Verpflichtung war. "Ein großer Investor ist auf uns zugekommen. Das ist ein Signal an den Markt: Der Einstieg bekräftigt das aktuelle Kursniveau nach der Neubewertung des Sektors seit Jahresbeginn", sagte Stefan Albrecht, Director Aktienkapitalmarkt bei der Citigroup. Den Anlegern versicherten die Banker, dass es keine weiteren vorzeitigen Platzierungen geben werde. "Wir werden die Halteverpflichtung bis zum Ende der Frist nicht mehr aufheben", sagte Albrecht. Sie endet für Altaktionäre Anfang April und für Gesellschaft und Management Anfang Oktober.
Falls Fidelity auch am Branchenrivalen Ersol interessiert sein sollte, wird die Fondsgesellschaft am Markt kaufen müssen. Denn Ersol und der Konsortialführer Deutsche Bank wählten beim Börsengang Ende September 2005 die harte Formulierung der Haltepflicht (Hard Lock-up). Altaktionäre dürfen nicht vor Ende März, Gesellschaft und Management nicht vor Ende September verkaufen.
  • Aus der FTD vom 23.01.2006
    © 2006 Financial Times Deutschland,
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