Finanzbeamte sollen verstärkt im Internet recherchieren, um die von Anlegern deklarierten Kapitaleinnahmen und Spekulationserträge zu überprüfen. Darauf weist ein aktueller Erlass der Oberfinanzdirektion Münster hin, wonach insbesondere bei Finanzinnovationen Handlungsbedarf besteht. von Robert Kracht
Bei solchen Papieren, zum Beispiel Zerobonds oder speziell strukturierten Anleihen, sind realisierte Gewinne unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig. Damit die Einnahmen auch korrekt in den Steuerbescheid fließen, soll das Angebot konkret aufgelisteter Onlinebroker hinsichtlich der Emissionsbedingungen und anderer relevanter Daten genutzt werden.
Daneben sind die Steuerbeamten angehalten, Investmentfonds gegenzuchecken, um den steuerpflichtigen Teil thesaurierter oder ausgeschütteter Erträge zu kontrollieren. Hier kommt den Beamten der Umstand zugute, dass die Fondsgesellschaften ihre Jahresergebnisse im elektronischen Bundesanzeiger bekanntmachen müssen. Diese Besteuerungsgrundlagen können die Ämter über das Intranet kostenfrei abrufen, die Eingabe von ISIN oder Fondsnamen reicht aus.
Besonders negativ wirkt sich aus, wenn die Anteile dort nicht auftauchen. Dann handelt es sich um einen sogenannten intransparenten Fonds. Die Folge: Anleger müssen selbst bei Verlusten hohe Pauschalsteuern zahlen.
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