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Merken   Drucken   23.04.2007, 08:15 Schriftgröße: AAA

Portfolio: Ende der Provisionsberatung naht

Viele Banken informieren ihre Kunden seit Kurzem offener über bislang versteckte Provisionen beim Verkauf von Fonds oder Zertifikaten. Die Kreditinstitute reagieren damit auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) von Anfang März. von Jarka Kubsova und Markus Zydra
Dem Urteil zufolge müssen Bankberater über vereinbarte Provisionen (Kickbacks) bei der Vermittlung von Finanzprodukten aufklären. Nur wenigen Kunden war bislang überhaupt bewusst, dass ein Teil der jährlich erhobenen Managementgebühr von den Fondsgesellschaften als Bestandsprovision wieder an die vermittelnde Bank zurückfließt. Die BGH-Richter sahen hier einen potenziellen Interessenkonflikt. Der Kunde könne nicht sicher sein, ob die Bank ein Produkt wegen dessen Güte oder der Provisionshöhe empfehle.
Banken gehen unterschiedliche Wege bei der Offenlegung von ...   Banken gehen unterschiedliche Wege bei der Offenlegung von Rückvergütungen
Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) hat Handlungsempfehlungen an alle Sparkassen herausgegeben. Dabei können die Institute zwischen zwei Möglichkeiten wählen: Entweder sie geben beim Verkaufsgespräch unaufgefordert die genaue Höhe der Rückvergütungen preis, oder sie handeln nach einem Zwei-Stufen-Prinzip: Dabei bekommt der Kunde zunächst einen Mustervordruck, der viele, aber nicht alle Details zu den Provisionen enthält. Darauf muss der Berater hinweisen. Nur wenn der Kunde daraufhin weitere Informationen wünscht, muss der Berater diese beschaffen. "Viele Banken wählen bei Kickbacks die Salamitaktik. Sie erzählen ihren Kunden nur so viel, wie sie erzählen müssen, ohne ihre Geschäftspraxis grundsätzlich zu ändern", sagt Marcel van Leeuwen, Geschäftsführer von Yeald Vermögensmanagement.
Wie das BGH-Urteil in der Praxis umgesetzt wird
Die Frankfurter Sparkasse hat sich für die Offensive entschieden: Jedes Beratungsgespräch wird auf einem Vordruck zusammengefasst. "Dieser enthält nun einen Passus, in den die Provisionszahlungen individuell zum jeweiligen Produkt vom Berater eingetragen werden", sagt ein Sprecher.
Auch Deutsche Bank und Dresdner Bank haben das BGH-Urteil in die Praxis umgesetzt: "Unsere Wertpapier- und Anlageberater weisen die Kunden im Beratungsgespräch vor jeder Auftragserteilung selbstständig und vollumfänglich auf die Kosten sowie die Erträge der Wertpapieranlage hin", sagt Holger Boschke, Investmentchef der Dresdner Bank. In der Regel geschehe das mündlich, auf Wunsch aber auch in schriftlicher Form.
Postbank-Berater informieren die Kunden über Provisionen und dokumentieren sie auf den Auftragsformularen. Dasselbe bei der Commerzbank: "Die Beratung gemäß den neuen Regeln hat letzte Woche begonnen", sagt Joachim Butterweck, Leiter der Gruppe Wertpapiere. Gedulden müssen sich Kunden der HypoVereinsbank: Bei der Fülle an verschiedenen Produkten sei es im Moment noch nicht möglich, für alle Produkte detaillierte Summen darzustellen, aber auf Nachfrage würden die Kunden genaue Informationen bekommen, so ein Mitarbeiter.
Mehr Kostenkontrolle
Bewegung gibt es auch beim Ausgabeaufschlag. Bei Aktienfonds können diese Vermittlungsgebühren fünf Prozent der Anlagesumme betragen. Von 10.000 Euro fließen also nur 9500 Euro in den Fonds-der Rest in die Tasche des Vermittlers. "In den nächsten Monaten werden Ausgabeaufschläge in den Abrechnungen separat ausgewiesen", erwartet Brem. Kunden sehen dann die Performance des Fonds nach Kosten, was in einigen Fällen für Ernüchterung sorgen wird.
Mit der neuen Transparenz haben die Kunden nun mehr Kostenkontrolle. "Das könnte eine Kettenreaktion in Gang setzen, die schließlich zum Ende der Provisionsberatung in Deutschland führt und die Honorarberatung weiter stärkt", sagt Felix Brem, Geschäftsführer der Vermögensverwaltung von Brem Neff & Partner. Anzeichen dafür gibt es bereits: Die Quirin Bank sorgt für Unruhe im Markt, weil sie Kickbacks an Kunden zurückgibt. Dasselbe machen einige Privatbanken und die Mitglieder des Verbunds Deutscher Honorarberater - Anleger bezahlen Experten hier direkt für deren Empfehlungen, was die Unabhängigkeit der Beratung verbessert. Der Berater ist nicht mehr von der Verkaufsprovision eines Produkts abhängig. "Doch die meisten Bankkunden sind sich der Kickbacks und damit des Interessenkonflikts in der Beratung immer noch nicht bewusst", sagt van Leeuwen.
  • Aus der FTD vom 23.04.2007
    © 2007 Financial Times Deutschland,
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