Die Prospektersteller wählen das Treuhandmodell vor allem deshalb, weil sich Anleger als Treugeber Zeit sparen und sich nicht in die Geschäftspolitik einmischen müssen und zudem nicht im elektronischen Handelsregister auftauchen - eine Transparenz, die viel Werbepost bringt und anderen deutlich macht, wie viel Geld angelegt wurde. Diese Vorteile bleiben aber unverändert bewahrt, wenn der Vertragspassus nach den Wünschen des Fiskus angepasst wird.
Dann lässt sich über die Direktbeteiligung kräftig Steuer sparen. Immobilienfonds wechseln im Erb- und Schenkungsfall derzeit deutlich unter Marktpreis ihren Besitzer. Die Reformpläne sehen zudem vor, dass vom dann geltenden aktuellen Hauswert ein Freibetrag abziehbar ist. Treugeber haben davon allerdings nichts.
Die direkte Kommanditbeteiligung ohne zwischengeschalteten Treuhänder bringt besonders bei gewerblichen Schiffs-, Policen-, Wind-, Solar- oder Leasingfonds enorme Vorteile. Maßgebend sind dann die abgeschriebenen Bilanzwerte abzüglich Nominalwert der Schulden, stille Reserven werden nicht gehoben. Das bringt oft negative Ergebnisse, sodass dann gleich Bares oder Wertpapiere im Rahmen einer Huckepackschenkung ohne Steuerbelastung mit übertragbar sind. Bei positivem Saldo führen Freibetrag und Bewertungsabschlag meist zur Steuerfreiheit.
Ähnlich schlecht kommt die Treuhandschaft bei Auslandsfonds davon. Hier zählen die Regelung der Doppelbesteuerungsabkommen für Grund- oder Betriebsvermögen nicht, beide Länder greifen auf die Vermögenstransfers nach unterschiedlichen Vorschriften zu.