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Merken   Drucken   26.09.2007, 09:14 Schriftgröße: AAA

Portfolio: Geschenktes Haus auch künftig steuerfrei

Auch nach dem Jahreswechsel bleibt ein unter Ehepaaren geschenktes Eigenheim unabhängig von Wert und Größe steuerfrei. Dies geht aus einem Reformpapier der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Erbschaftsteuer 2008 hervor, das der FTD vorliegt. von Robert Kracht
Somit kann sowohl das schmale Reihenhaus als auch die üppig gestaltete Millionärsvilla ohne Abgaben an den Fiskus übergeben werden. Diese Vergünstigung ist zudem vielfach nutzbar, da auch Finanzierung oder Übernahme von Bau- und Erhaltungsaufwand unter die Freistellung fällt. Schenkt ein Gatte seinem Partner das halbe Eigenheim, können beide anschließend ihre Hälften dem Nachwuchs übertragen. Damit sind die Freibeträge zweifach verwendbar, was die höhere Hausbewertung ab 2008 mehr als ausgleicht. Insoweit muss die Familie also nicht zwingend bis Silvester beim Notar erscheinen, um der Erbschaftsteuerreform zu entgehen.
Eine weitere Einsatzmöglichkeit des Reformpapiers ergibt sich, wenn ein Partner Hausbau oder -kauf aus eigenen Mitteln finanziert und den anderen zum Eigentümer macht. Hierdurch lassen sich Geldmittel indirekt steuerfrei übertragen. Die gleichen Effekte gelingen auch, wenn der Gatte Geld übergibt, damit der andere hiervon ein Eigenheim baut, kauft oder einen vorhandenen Kredit auf das Haus tilgt. Diese Optionen sind sogar während der Ehe mehrfach nutzbar, wenn in regelmäßigen Abständen ein neues Eigenheim übertragen wird. Hierbei gibt es keine Obergrenze und nach der Schenkung darf die Immobilie auch gewerblich genutzt oder komplett vermietet werden.
  • Aus der FTD vom 26.09.2007
    © 2007 Financial Times Deutschland,
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