Die Göttinger Gruppe hatte im Juni Insolvenzantrag gestellt. Der Finanzkonzern besteht aus der Göttinger Gruppe Finanzholding und der Securenta AG. Schätzungen zufolge sind insgesamt 300.000 Anleger betroffen, die rund 2 Mrd. Euro in beide Vehikel investierten, die in den vergangenen Jahren atypische stille Beteiligungen als Altersvorsorge angeboten hatten. Hier sind Anleger am Gewinn beteiligt und haften auch für Risiken des Unternehmens.
Der Mitbegründer des Konzerns, Erwin Zacharias, wurde inzwischen gegen eine Kaution in sechsstelliger Höhe aus der Haftanstalt Göttingen entlassen, wie ein Justizsprecher am Donnerstag mitteilte. Er war Mitte Juli in den Niederlanden verhaftet und nach Deutschland ausgeliefert worden. Der frühere Vorstandsvorsitzende der Securenta war wegen Steuerhinterziehung international gesucht worden.
Derzeit prüft Insolvenzverwalter Rattunde auch, ob Ansprüche gegen die Verantwortlichen geltend gemacht werden können. Weiterhin offen ist die Frage, ob diese Ansprüche rechtlich und auch wirtschaftlich durchsetzbar sind.
Angst vor der "Rückforderungskeule"
Für die Anleger beginnt nun auch eine Auseinandersetzung mit dem Finanzamt. Die Göttinger Gruppe Finanzholding hatte seit 2001 keine Verlustzuweisungsbescheide erstellt - Anleger konnten deshalb ihre Anfangsverluste nicht geltend machen. Nun will Insolvenzverwalter Rattunde die Bücher durchforsten, um entsprechende Bescheide zu erstellen. "Diese können die Anleger dann beim Finanzamt nachträglich einreichen und eine Steuererstattung erhalten", sagt Volker Pietsch, Vorstand des Deutschen Instituts für Anlegerschutz (DIAS).
"Doch womöglich kommt dann von einer anderen Abteilung des Finanzamt die Rückforderungskeule", sagt Pietsch. Das Finanzamt werde prüfen, ob die Verluste bei der Göttinger Gruppe im Zuge einer Gewinnerzielungsabsicht entstanden sind. Nur wer Gewinne anstrebt, darf Anfangsverluste geltend machen. Da die Göttinger Gruppe als Schneeballsystem angelegt war, dürfte eine Gewinnerzielungsabsicht schwer begründbar sein.