Von vorzeitigen Lebensversicherungs-Kündigungen profitieren vor allem Zweitverwerter, die Policen aufkaufen und selber weiterführen. Da auf bestimmte Verträge ab 2009 bei einem Verkauf Abgeltungsteuer fällig wird, hoffen sie auf viele vorzeitige Verkäufe. Aber nur in Ausnahmefällen wird die Steuer tatsächlich fällig. von Patrick Hagen
Verbraucherschützer warnen davor, den Vertrag voreilig zu verkaufen. "Denn aus Verbrauchersicht ist die Besteuerung kein Drama, der Verkauf der Police ist nur im Einzelfall attraktiv", sagt Brigitte Mayer von der Verbraucherzentrale Hessen.
Stornoquote Lebenspolicen
Von der Abgeltungsteuer betroffen sind Verträge, die vor dem 1. Januar 2005 geschlossen wurden und noch weniger als zwölf Jahre Laufzeit haben. Ebenfalls steuerpflichtig werden Erträge aus Policen, die zur Besicherung eines Darlehens - etwa für eine Immobilie - eingesetzt werden.
"Die Verträge, die für den Zweitmarkt interessant sind, sind stabile Verträge, die sich im zweiten oder letzten Drittel ihrer Laufzeit befinden", sagt Edda Castelló von der Verbraucherzentrale Hamburg. Für diese Policen gebe es meistens bessere Lösungen als den Verkauf. Häufig sei die Verkürzung der Laufzeit eine Möglichkeit. "Das steht zwar nicht in den Bedingungen, geht aber bei vielen Versicherern", sagt Castelló.
Verkauf als Ultima Ratio
Verträge, die sich schon im letzten Drittel ihrer Laufzeit befinden, sollten Verbraucher möglichst durchhalten oder beitragsfrei stellen. "Im Einzelfall kann auch der Verkauf die bessere Möglichkeit sein", sagt Castelló. Zuvor sollte der Kunde aber alle anderen Möglichkeiten überprüft haben.
Interessiert sind die Aufkäufer nur an der klassischen Lebensversicherung, nicht aber an den risikoreicheren fondsgebundenen Varianten. Bei klassischen Lebenspolicen garantiert der Versicherer dem Kunden eine Mindestverzinsung, deren maximale Höhe gesetzlich festgelegt ist, je nach Alter der Police liegt sie zwischen 2,25 Prozent und vier Prozent. Zusätzlich zahlen die Versicherer ihren Kunden eine Beteiligung an den darüber hinaus erwirtschafteten Gewinnen - die sogenannte Überschussbeteiligung. Sie wird jährlich neu festgelegt und beträgt 2007 durchschnittlich 4,25 Prozent.
Verzinst wird aber nur der Sparanteil der Prämie. Der liegt zwischen 70 Prozent und 80 Prozent der Zahlungen des Kunden. Den Rest verwenden die Versicherer für Vertriebs- und Verwaltungskosten sowie den Risikoschutz. Deshalb bekommen die Kunden bei einer vorzeitigen Kündigung oft deutlich weniger zurück, als sie eingezahlt haben. Für die Aufkäufer sind die gebrauchten Lebensversicherungen attraktiv, weil der Kunde die hohen Abschlusskosten - vor allem die Vermittlerprovision - schon bezahlt hat. Die Zweitverwerter zahlen dem Kunden in der Regel drei bis vier Prozent mehr als der Versicherer, der bei einer Kündigung zusätzlich Stornogebühren abzieht. Durch den Garantiezins wissen die Aufkäufer, was sie mindestens aus der Police erhalten werden.
Einzelfallprüfung ist Regelfall
Marktführer unter den Zweitverwertern ist Cash Life mit 60 Prozent Marktanteil im Jahr 2006, andere große Anbieter sind CFI Fairpay oder Policen Direkt, an der die WestLB indirekt beteiligt ist. Die Zweitverwerter übernehmen die Beträge und erhalten nach Vertragsablauf das angesparte Kapital. Stirbt der Kunde vorher, zahlt der Zweitverwerter die Summe abzüglich des Kaufpreises und der Kosten an die Begünstigten. Ihren Bestand an gebrauchten Policen refinanzieren die Anbieter zum größten Teil über geschlossene Fonds. Hier ist der Markt vor allem bei US-Policen zuletzt heiß gelaufen.
Aber die Anbieter kaufen nicht jede Police. "Es findet immer eine Einzelfallprüfung statt", sagt eine Sprecherin von Cash Life. Die Lebensversicherung müsse einen Wert von mindestens 5000 Euro haben und eine Restlaufzeit von maximal 15 Jahren. Auch vom Versicherer und dem genauen Tarif hängt es ab, ob eine Police auf dem Zweitmarkt überhaupt Abnehmer findet.
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