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Merken   Drucken   04.06.2007, 08:40 Schriftgröße: AAA

Portfolio: Mit fürstlichen Privilegien

Kapitallebensversicherungen sind einer der Gewinner, Aktien und Zertifikate die großen Verlierer der Abgeltungsteuer 2009. Unter dem Dach einer Kapitallebensversicherung aus Liechtenstein lässt sich beides optimal miteinander kombinieren. von Robert Kracht
In eine solche Police eingebrachte Guthaben oder Wertpapiere entwickeln sich erst einmal ohne Steuerlast, sodass der Zinseszinseffekt optimal genutzt wird. Bei Fälligkeit werden die Erträge je nach Konstellation nur zur Hälfte mit der individuellen Progression oder dem pauschalen Abgeltungssatz besteuert. Zu diesen lukrativen Aussichten kommt noch, dass im Rahmen der Versicherungsverwaltung anfallende Gebühren abgezogen werden, während der Werbungskostenabzug bei der Direktanlage ab 2009 komplett gestrichen ist.
Bei Kapitallebensversicherungen aus dem Fürstentum handelt es sind um ganz legale Policen, die vom Fiskus nicht anders als Verträge inländischer Institute behandelt werden. Eine in Liechtenstein seit 2005 abgeschlossene Versicherung bringt bei Fälligkeit oder vorzeitiger Kündigung steuerpflichtige Kapitaleinnahmen im heimischen Steuerbescheid. Die werden mit 50 Prozent erfasst, wenn die Laufzeit mindestens zwölf Jahre beträgt und der Versicherte seinen 60. Geburtstag schon gefeiert hat. Daran ändert sich auch 2009 nichts, die Policen behalten als einzige Sparform die halbierte Besteuerung.
Attraktive Konditionen in Deutschland nicht möglich
Ist eine der beiden Bedingungen nicht erfüllt, gilt die volle Differenz zwischen Auszahlung und Summe der bis dahin geleisteten Prämien als Einnahme. Die wird ab 2009 mit 25 Prozent Abgeltungsteuer belegt. Bis zu diesem Steuertermin mit halbiertem oder pauschalem Ansatz werden die eingezahlten Gelder erst einmal über eine Steuerstundung ohne Abgaben angelegt. Jetzt kommt das fürstliche Privileg: Wird der Vertrag nicht bei der deutschen Assekuranz, sondern etwa bei Capital Leben, Valorlife, Skandia Leben oder Assentus Bank in eine liechtensteinische Lebensversicherung eingezahlt, unterliegen die anschließend erwirtschafteten Erträge nicht der EU-Zinsrichtlinie. Somit fällt auch keine Quellensteuer an.
Das Schloss von Vaduz ist der Fürstensitz in Liechtenstein   Das Schloss von Vaduz ist der Fürstensitz in Liechtenstein
Die Anbieter locken mit attraktiven Konditionen, die in Deutschland nicht möglich sind. So haben die Versicherten freie Wahl zwischen einer eher konservativen oder einer eher spekulativen Anlagestrategie. Als Prämie können über eine Einmalzahlung sogar Wertpapiere eingebracht werden, die derzeit laufend mit Zinsabschlag und ab 2009 mit Abgeltungsteuer belastet sind. Anschließend wachsen die Kapitaleinnahmen jenseits der Grenze ohne Steuerabzug weiter. Dabei kann die Hausbank des Versicherten das Depot sogar weiterführen.
Das Liechtensteiner Modell ist auch als Rürup-Rente möglich. Selbstständige könnten im Jahr bis zu 20.000 Euro ihrer Prämienzahlungen Richtung Liechtenstein als Sonderausgaben in der Heimat absetzen.
  • FTD.de, 04.06.2007
    © 2007 Financial Times Deutschland,
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