Hälfte der Erträge ab 60 steuerfreiDamit bleiben 50 Prozent der ab dem 60. Lebensjahr ausbezahlten Erträge steuerfrei, vorausgesetzt, die Police läuft mindestens zwölf Jahre. Dann wird sie zwar weiter über die Steuererklärung erfasst. Aber eben zur Hälfte, sodass selbst bei hoher Progression nur rund 20 Prozent der Auszahlung besteuert werden. Davon können Anleger bei Dividenden und realisierten Aktiengewinnen ab 2009 nur träumen. Hier unterliegen selbst Minierträge dem Pauschalsatz von 25 Prozent.
Doch das ist noch nicht alles. Die Einnahmen bei Versicherungen laufen erst einmal abgabenfrei auf. Erhält der Versicherte seine Rückzahlung vor dem 60. Geburtstag, oder läuft die Police keine zwölf Jahre, profitiert er neben der steuerfreien Zinseszinsansammlung auch noch von dem entlastenden Progressionseffekt. Denn trifft eine der Alternativen zu, wirkt hier die Abgeltungsteuer, und der Ertrag kommt nicht mehr in die Erklärung. Und selbst wenn es später zu einer hohen Auszahlungssumme kommt, entfällt der Progressionsschub etwa auf Lohn, Mieten oder Firmengewinne. Denn der Abgeltungssatz ist immer gleich hoch und wirkt losgelöst vom übrigen Einkommen. Hinzu kommt noch die Minderbelastung aus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
Das wirkt sich besonders bei fondsgebundenen Versicherungen aus, da die Erträge erst einmal nicht erfasst werden. Bei herkömmlichen Investmentfonds ist das anders, hier müssen die jährlich eingesammelten Zinsen, Mieten oder Dividenden sofort versteuert werden und stehen für den Zinseszinseffekt nicht zur Verfügung. Da der Fiskus das Risiko bei Aktien, Zertifikaten oder Hedge-Fonds künftig nicht mehr belohnt, holen die eher konservativen Kapitalpolicen in der Nachsteuerrendite kräftig auf.
Änderungen beim Verkauf
Eine einschneidende Änderung ergibt sich beim Verkauf von nach 2004 abgeschlossenen gebrauchten Policen an gewerbliche Aufkäufer oder Fonds. Die Einnahmen werden ab 2009 mit dem Abgeltungssatz von 25 Prozent erfasst. "Aber auch nach Abzug der Steuer ist der Zweitmarkt günstiger als die vorzeitige Kündigung beim Versicherer", kalkuliert Stefan Kleine-Depenbrock. Der Vorstandsvorsitzende des Marktführers Cashlife rechnet nach der Gesetzesänderung sogar mit einem noch höheren Stornovolumen: "Verluste aus dem Verkauf sind dann auch steuerlich abzugsfähig." Das Minus, das besonders bei noch weit entfernter Fälligkeit hoch ausfällt, kann der Versicherte dann mit Zinsen oder Aktiengewinnen verrechnen.
Eine weitere Neuerung kommt schon 2008. Dann werden die Steuererträge anders berechnet, wenn ein Vertrag zuvor gekauft worden ist. Wegen per Saldo höherer Anschaffungskosten weisen dann geschlossene Policenfonds weniger Kapitaleinnahmen für die Anleger aus. Das gelingt aber nur, wenn sie vermögensverwaltend tätig sind. Derzeit ziehen die Gesellschaften noch die Gewerblichkeit vor. "Die Neuberechnung klingt zwar gut, ist aber so nicht umsetzbar", erläutert Till Giessmann vom Anbieter MPC Capital: "Alleine durch die Aufnahme von Fremdkapital sind unsere Fonds schon gewerblich." Daher müssen die Initiatoren noch kräftig über neue Konzepte brüten, um für ihre Anleger geringere Erträge mit dem moderaten Abgeltungssatz zu generieren. Diese Arbeit haben Direktversicherte nicht. Sie können entspannt auf die günstige Steuer ab 2009 warten.