Der Fiskus beschert Sparern zum Jahreswechsel eine Reihe von Neuheiten, dieses Mal auch Erfreuliches. Unser Überblick zeigt, was sich ändert. von Robert Kracht
Zum Jahreswechsel kommen auf die Bundesbürger mal wieder eine ganze Reihe von Gesetzesänderungen zu. Anders als vor zwölf Monaten müssen sich Anleger diesmal jedoch nicht über einen gekürzten Sparerfreibetrag ärgern. Einige Neuheiten beeinflussen die Rendite für Depot und Altersvorsorge sogar positiv.
Die private Altersvorsorge zündet 2008 ihre höchste Förderstufe, indem die Grundzulage pro Sparer von 114 auf 154 Euro und der Zuschuss für den eigenen Nachwuchs von 138 auf 185 Euro pro Kind und Jahr steigt. Für den ab 2008 geborenen Nachwuchs gibt es jährlich sogar 300 Euro. Gutverdiener setzen darüber hinaus bei der Steuer Sonderausgaben bis 2100 Euro ab, 2007 sind es 525 Euro weniger. Wohn-Riester ist zwar noch nicht beschlossen, soll aber rückwirkend ab Neujahr kommen.
Beiträge zu dieser vor allem für Selbstständige geeigneten Versicherung sind mit 66 statt 64 Prozent als Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Damit können 2008 bis zu 13.200 Euro das Einkommen drücken, bei Ehepaaren unabhängig vom Einzahlenden sogar 26.400 Euro. Eine Einschränkung wurde für Alleingesellschafter einer GmbH eingebaut. Die müssen den Höchstbetrag, wie Beamte auch, um einen fiktiven Arbeitgeberanteil kürzen, wenn ihnen die GmbH eine Pension zusagt oder eine Direktversicherung zahlt. Das macht die Förderung unattraktiv.
Anleger mit Beteiligungen an gewerblichen Solar-, Windkraft-, Biogas-, Medien- oder Lebensversicherungsfonds müssen die Neuregelungen der Unternehmenssteuerreform 2008 für ihre Renditekalkulation beachten. Das gilt für geänderte Abschreibungsregeln, die entfallende Ansparrücklage sowie die neue Gewinnhinzurechnung bei der Gewerbesteuer. Das führt aber in der Anfangsphase lediglich zu kleineren Verlusten, die ohnehin nicht sofort verrechenbar sind. Dafür fallen die anschließenden Gewinne auch nicht so hoch aus.
Dividenden und Spekulationsgewinne bleiben nicht mehr zur Hälfte steuerfrei. Diesen Vorteil hatten die heimischen Pendants ohnehin nie. Der Nachteil für die üppigen Ausschüttungen jenseits der Grenze wirkt nur für ein Jahr: Unter der Abgeltungsteuer ab 2009 wird das Halbeinkünfteverfahren generell gestrichen.
Wer 2008 in den Ruhestand geht, muss seine Rente mit 56 statt 54 Prozent der Steuer unterwerfen. Dieser Satz bliebt dann ein Leben lang. Ex-Beamte dürfen von ihrer weiterhin voll steuerpflichtigen Pension nur noch einen gekürzten Versorgungsfreibetrag absetzen.
Das familieninterne Steuersparmodell der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistung gelingt bei 2008 übertragenen Immobilien und Sparguthaben nicht mehr. Damit kann der Nachwuchs die Rentenzahlung an die Eltern nicht mehr als Sonderausgaben absetzen, der Empfänger hat im Gegenzug nichts mehr zu versteuern. Für bis Silvester 2007 abgeschlossene Altverträge bleibt jedoch alles beim Alten.
Die heimische AG zahlt zehn Prozent weniger Körperschaftsteuer und einen entsprechend geminderten Solidaritätszuschlag. Damit kann sie von den Gewinnen 2008 netto mehr Dividenden ausschütten. Das bringt privaten Aktionären nichts: Sie müssen die Dividende anschließend voll der Abgeltungsteuer unterwerfen.
Werbungskosten zum alljährlichen Aktionärstreffen lassen sich nicht mehr mit - meist dreistelligen - Übernachtungspauschalen pro Nacht absetzen. Beim Firmenmeeting jenseits der Grenze zählt nur noch der Hotelbeleg, und die Kosten fürs Frühstück müssen auch noch herausgerechnet werden.
Arbeitnehmer haben länger Zeit, um dem Finanzamt Verluste mit Geldgeschäften oder einbehaltenem Zinsabschlag zu melden. Die zweijährige Ausschlussfrist wird gestrichen, maßgebend ist nur noch die allgemeine Verjährung wie bei allen Steuerzahlern.
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