FTD.de » Finanzen » Geldanlage » Steuerpauschale für Aktionärstreffen entfällt

Merken   Drucken   25.08.2007, 11:00 Schriftgröße: AAA

Portfolio: Steuerpauschale für Aktionärstreffen entfällt

Anleger dürfen ihre Besuche von Haupt- oder Gesellschaftsversammlungen ab dem Jahreswechsel nicht mehr durch üppige Übernachtungspauschalen als Werbungskosten geltend machen und damit die Steuer auf die Dividenden drücken. von Robert Kracht
Diesen Einschnitt sehen die aktuell von der Bundesregierung beschlossenen Lohnsteuerrichtlinien 2008 vor. Derzeit dürfen beim Fiskus für Hotelaufenthalte jenseits der Grenze Pauschalen nach Land oder speziellen Großstädten abgerechnet werden. So gibt es etwa für New York 150 Euro und für London 152 Euro pro Nacht. Sofern Anleger ab 2008 in Geldangelegenheiten unterwegs sind, müssen sie jeden einzelnen Hotelbeleg einreichen und auch noch den Anteil fürs Frühstück herausrechnen.
Werbungskosten bei der Geldanlage werden im Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt, auch wenn die erwarteten Einnahmen erst im Folgejahr fließen. So können Aktionäre anlässlich der Hauptversammlung anfallende Fahrt-, Verpflegungs- und Hotelkosten selbst dann geltend machen, wenn keine Ausschüttung in Sicht ist. Dies hatte das Finanzgericht Saarland entschieden (Az: 1 K 114/00). Da Dividenden nur zur Hälfte steuerpflichtig sind, wird der Aufwand im Gegenzug jedoch lediglich mit 50 Prozent berücksichtigt.
Sofern Anleger teure Reisen zum jährlichen Aktionärstreffen unternehmen, wird das Finanzamt skeptisch. Den Wochenaufenthalt in Amerika werden die Beamten sicherlich als Liebhaberei einstufen, wenn nur US-Aktien im Wert von 1000 Euro im Depot liegen.
Das Sammeln von Hotelbelegen ist aber auf ein Jahr beschränkt, da der Werbungskostenabzug mit Einführung der Abgeltungsteuer ohnehin gestrichen wird. Wenn aber der Aufwand für die auf 2009 terminierte Hauptversammlung noch bis Silvester 2008 bezahlt wird, zählt er steuerlich.
  • FTD.de, 25.08.2007
    © 2007 Financial Times Deutschland,
Jetzt bewerten
Bookmarken   Drucken   Senden   Leserbrief schreiben   Fehler melden  

Newsletter:   Eilmeldungen Finanzen

Wenn die Deutsche Bank durch einen Stresstest fällt, erfahren Sie es zuerst in unserem Finanznewsletter.

Beispiel   |   Datenschutz
markets - Das Finanzinformationsportal
  DAX 6315,89  [30.14 +0,48%
  Euro Stoxx 50 2156,52  [22.47 +1,05%
  Dow Jones 12451,88  [-44.27 -0,35%
  Nasdaq Composite 2830,46  [-19.66 -0,69%
  Euro 1,25368 USD  [-0.00202 -0,16%
  Brent-Öl 106,56 USD  [0.25 +0,24%
Tweets von FTD.de Finanz-News

Weitere Tweets von FTD.de

Immobilien-Kompass
Partnerangebot Immobilien suchen in ...
  • Kursverluste, Ärger mit Behörden und der Nasdaq: Das Börsenparkett ist zu glatt für Facebook. Die Internetstars aus Kalifornien sehen am Aktienmarkt aus wie Anfänger. Damit es Ihnen nicht so geht: Testen Sie Ihr Börsenwissen.

    Bei einem Verlust von 30 Prozent - wie stark müsste der Aktienkurs steigen, damit Sie wieder beim Anfangsniveau angelangt sind?

    Börsen-Quiz: Machen Sie es besser als Facebook

    Alle Tests

  14.03. Quiz Kennen Sie sich aus im DAX?

Wer seit Jahresbeginn auf Aktien setzt, kann sich bislang über einen satten Gewinn freuen. Mischen Sie mit bei der Rally - im Quiz von FTD.de. Testen Sie ihr DAX-Wissen.

Seit wann gibt es den DAX?

Quiz: Kennen Sie sich aus im DAX?

Alle Tests

 



FTD-SPEZIAL: FINANZKOMMUNIKATION

mehr FTD-Spezial: Finanzkommunikation

 
© 1999 - 2012 Financial Times Deutschland
Aktuelle Nachrichten über Wirtschaft, Politik, Finanzen und Börsen

Börsen- und Finanzmarktdaten:
Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch die Interactive Data Managed Solutions AG. Es wird keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben übernommen!

Über FTD.de | Impressum | Datenschutz | Disclaimer | Mediadaten | E-Mail an FTD | Sitemap | Hilfe | Archiv
Mit ICRA gekennzeichnet

VW | Siemens | Apple | Gold | MBA | Business English | IQ-Test | Gehaltsrechner | Festgeld-Vergleich | Erbschaftssteuer
G+J Glossar
Partner-Angebote