Demnach werden alle US-Policenfonds im Zweitmarkt Lebensversicherungen gewerblich eingestuft - also auch solche, die im Rahmen der Emissionsprospekte vermögensverwaltend konzipiert wurden. Die Folge: Anleger müssen die Differenz aus dem Kaufpreis und der späteren Ablaufleistung mit ihrem persönlichen Steuersatz versteuern. Die nun gescheiterte vermögensverwaltende Behandlung hätte eine steuerfreie Auszahlung der Risikolebensversicherungssumme bedeutet. In Rendite ausgedrückt reduziert sich der Erfolg für einen Anleger um 30 bis 40 Prozent.
Bereits im Frühjahr 2004 hatten sich die Einkommensteuerreferenten in einer Sitzung mit dem Thema der Gewerblichkeit von US-Lebensversicherungspolicenfonds beschäftigt. Damals vertraten die Länderreferenten und Abteilungsleiter der obersten Finanzbehörden schon ganz klar die Auffassung, dass eine solche Kommanditgesellschaft (KG) nicht vermögensverwaltend, sondern gewerblich tätig wird. In einem Protokoll wurde dazu festgehalten: "Sie wird mit Gewinnerzielungsabsicht unter Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr nachhaltig tätig und überschreitet mit ihrer Tätigkeit auch den Rahmen der privaten Vermögensverwaltung. Die Tätigkeit der KG ist nicht mit einem Wertpapierhandel vergleichbar."
Mehrere Bundesländer haben sich anschließend in Form von Ländererlassen dazu schriftlich geäußert. Dazu zählen die Oberfinanzdirektion (OfD) Frankfurt (Az.: S 2240 A - 32 - StH 2.02) und die OfD von Hannover (Az.: S 2240 - 346 - StH 241 / S 2240 - 176 - StO 221). In beiden Schreiben findet sich im Wesentlichen der Text aus dem Protokoll der Referentensitzung wieder. Die Absicht, US-Policenfonds zu besteuern, wurde damit klar zum Ausdruck gebracht. Experten hatten deshalb schon frühzeitig vor der steuerlichen Naivität der Anbieter gewarnt.
Folgenschwerer Irrtum
Anders der Branchenverband BVZL, der massiv versuchte, die steuerliche Behandlung in Richtung steuerfreie vermögensverwaltende Tätigkeit zu bewegen. Immer wieder war von Vertretern des BVZL sowie Fondsanbietern zu hören, dass die Gespräche mit dem BMF sehr gut verlaufen. Danach war fest damit zu rechnen, dass die Entscheidung aus dem Frühjahr 2004 korrigiert wird. Ein folgenschwerer Irrtum, wie sich jetzt erweist.
Stellt sich die Frage, warum die bisher vertretene Auffassung falsch war. Lag es an den Ministerialbeamten, die Hoffnung verbreiteten, wo es keine gab? Wurde mit den falschen Personen gesprochen? Oder hat der Verband bewusst falsch über den Verlauf der Gespräche informiert? Unabhängig von der Ursache wurden die Anleger getäuscht, denen Initiatoren ein vermögensverwaltendes Konzept verkauften.
So war zum Beispiel der Anbieter BVT bei seinem kürzlich aufgelegten Fonds "Life Bond III Tradition" von einer weitgehenden Steuerfreiheit ausgegangen. Sollte es dazu kommen, dass das Konzept nun doch als gewerblich gilt, würde BVT einfach Fremdkapital in die Konzeption einbeziehen, um den Steuernachteil durch den Leverage-Effekt teilweise auszugleichen. Allerdings ist das Produkt dadurch deutlich spekulativer, was angesichts der vorgerechneten Rendite in Höhe von 6,5 Prozent nicht angemessen ist.
Anleger sollten bei betroffenen Fondsanbietern nachfragen, welche Auswirkungen sich daraus auf die Rendite ergeben. Und: Spätestens jetzt kann jeder Initiator, der weiterhin nicht auf die Beschlüsse der maßgeblichen Einkommensteuerreferenten eingeht, als unseriös bezeichnet werden.
Stefan Loipfinger ist unabhängiger Analyst für geschlossene Beteiligungsmodelle.
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