Für diese Formalien sollten Urlauber ausreichend Zeit vor dem Flug einkalkulieren. Denn bei Barmitteln ab 10.000 Euro ist nicht nur der genaue Bestand aufzuschreiben. Zusätzlich möchten die EU-Zöllner Name und Anschrift des Reisenden wissen und fordern Angaben zu geplanten Reisewegen und Verkehrsmitteln. Ganz delikat wird es dann bei den Fragen, woher das mitgeführte Geld stammt, wofür es verwendet werden soll und wer Eigentümer und Empfänger ist. Auf dem hierfür extra kreierten Vordruck ist zum Beispiel vollständig einzutragen, dass die Zinskupons zur Einlösung auf einer Bank auf den Bahamas vorgesehen sind oder die Aktien im Gepäck vom Nachbarn stammen.
Wiederholung der Prozedur
Führt der Flug umgekehrt wieder zurück in die EU, muss am Flughafen die gleiche Prozedur wiederholt werden, diesmal am besonders gekennzeichneten roten Ausgang für anmeldepflichtige Waren. Nicht besser geht es Personen, die mit ihrem Sportflugzeug verreisen. Sie haben die Formulare zuvor an der für den Flugplatz zuständigen Zollstelle abzugeben. Geht die Fahrt mit der Bahn nach Zürich, ist für die neue Zolldeklaration nicht extra ein Zwischenstopp in Basel notwendig. Bares und Wertpapiere sind direkt bei den Zugkontrolleuren anzumelden. Kein Entrinnen gibt es auch über den Seeweg. Wer von Hamburg aus Norwegen ansteuert, kann zuvor seine schriftliche Anmeldung bei der für den Landungsplatz zuständigen Zollstelle abgeben.
Bleiben Urlauber oder Geschäftsreisende hingegen innerhalb der EU, sind die Gelder ab 10.000 Euro nur auf Nachfrage mitzuteilen. Die Beamten haken aber nicht nur in Grenzgebieten nach, Kontrollen sind an jedem Ort in Deutschland möglich. Wer nicht oder falsch meldet, muss mit Geldbußen bis zu 1 Mio. Euro rechnen.
Bei vollständigen Angaben sind die Daten per EDV unter den einzelnen Staaten austauschbar. Der belgische Zoll kann also bei verdächtigen Reisenden aus Köln oder Düsseldorf nach Deutschland melden. Die Informationen wandern dann an Zoll-, Polizei-, Justiz- und sonstige Verwaltungsämter. Diese personenbezogenen Daten dürfen auch an Finanzbehörden gehen, sofern sie für die Steuerfestsetzung oder ein Hinterziehungsverfahren relevant erscheinen.
Gläserne Reisetasche
Grundsatz Beim Grenzübertritt sind Geldmittel ab 10.000 Euro anzugeben. Hinzu kommen Verwendungszweck und Reiseziel. Bei Verstößen drohen Geldbußen.
Von EU in Drittland Die Meldung hat schriftlich in dem Land zu erfolgen, aus dem das EU-Gebiet verlassen wird.
Innerhalb der EU Angaben über Bares und Wertpapiere sind nur auf Nachfrage innerhalb ganz Deutschlands zu deklarieren. Hinzu kommen Edelmetalle und Edelsteine.