Versicherte mit einem geringeren Einkommen erhalten weniger, Arbeitnehmer mit einem höheren Gehalt mehr gutgeschrieben. Mehr als 2,1364 Rentenpunkte - die gesetzliche Rentenversicherung berechnet Ansprüche bis zur vierten Stelle hinter dem Komma - gibt es nicht. Das Anwachsen der Ansprüche endet an der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze. Diese Grenze liegt für Arbeitnehmer im Westen bei 63.000 Euro, im Osten bei 54.600 Euro. Wer mehr verdient, bekommt für den Verdienst oberhalb dieser Grenze also nichts für die Rente angerechnet und muss auch keine Rentenbeiträge dafür zahlen. Versicherte, die zwischen 1961 und 2005 den Höchstbeitrag zahlten - also ununterbrochen ein Gehalt in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze oder darüber bezogen - erhielten nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung 2005 eine Bruttorente von 2058 Euro monatlich. Prognosen für die Zukunft sind schwierig, denn es gibt zu viele Variable, die sich jährlich ändern. Etwa das Durchschnittseinkommen oder der Wert eines Rentenpunkts.
Der Bundestag legt fest, was der Rentenpunkt wert ist. Im Jahr 2007 bekommen Rentner für einen ganzen erworbenen Punkt 26 Euro. Dieser Wert multipliziert mit den Versicherungsjahren ergibt die monatliche Rente. Der Eckrentner im Westen erhält zurzeit im Monat 45 mal 26 Euro. "Auch künftig wird der Eckrentner noch Rentensteigerungen erleben", sagt der Sprecher der Deutschen Rentenversicherung.
Nur fallen diese Steigerungen nicht mehr so hoch aus wie früher. Nach den Prognosen der Regierung wird es der Eckrentner im Jahr 2029 zwar auf immerhin 1849 Euro im Monat gebracht haben. Dann wird der erste Jahrgang in Rente gehen, der nach 47 Jahren Arbeit den Ruhestand ohne Abschläge genießen kann. Aber dann kostet ein Brötchen vielleicht 5,30 Euro.