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Merken   Drucken   23.08.2007, 09:54 Schriftgröße: AAA

Recht + Steuern: Hauskredit von Eltern

Die Geldübergabe zum Erwerb oder dem Bau einer Immobilie führt steuerrechtlich zu einer mittelbaren Grundstücksschenkung. In diesem Fall setzt der Fiskus das Kapital derzeit noch wie ein Haus und damit zu rund der Hälfte des Wertes an. von Robert Kracht
Damit dieses Sparmodell gelingt, müssen die verschenkten Gelder aber vor dem Hauserwerb konkret zugesagt und nicht lediglich als Darlehen zur Verfügung gestellt werden.
Die Eltern gaben dem Nachwuchs einen unverzinsten Kredit, der zu gegebener Zeit zurückzahlbar war. Mit diesem Geld sollten die Kinder einen Hauskauf finanzieren. Nach einigen Jahren wurde auf die Tilgung verzichtet. Das Finanzamt setzte daraufhin zweimal Schenkungsteuer fest. Die Vorteile aus der Zinsersparnis sind genauso steuerpflichtig wie der spätere Erlass der gesamten Schuld. Ein Ansatz mit dem halben Hauswert komme dabei gar nicht in Betracht.
Der Bundesfinanzhof hat die Sichtweise des Fiskus nun bestätigt (Az.: II R 52/03). Wird ein zinsloses Darlehen zur Hausfinanzierung gewährt, liegt keine mittelbare Grundstücksschenkung vor. Denn die Kreditvergabe stellt überhaupt kein Geldpräsent, sondern lediglich eine Vermögensumschichtung dar. Geschenkt werden den Kindern nur die Schuldzinsen. Verzichten die Eltern anschließend auf eine Tilgung, liegt eine steuerpflichtige Übergabe des Kapitals mit dem Nominalwert vor.
Diesen Tenor sollten Familien beachten, die vor den anstehenden Erbschaftsteuerreform ab 2008 - mit der marktkonforme Häuserpreise steuerlich relevant werden - noch schnell Immobilien zum moderaten Bewertungsansatz von rund 50 Prozent und in günstigen Fällen noch weniger übertragen wollen. Eltern können aus Steuersicht zwei günstigere Alternativen wählen. Schenken sie das Geld sofort, akzeptiert das Finanzamt eine Schenkung mit rund dem halben Hauswert, die bis 205.000 Euro pro Kind steuerfrei bleibt. Denkbar ist auch, nur den hochgerechneten Zinsvorteil in bar zu übergeben und insoweit die Privilegien zu genießen. Das gilt für den Fall, in dem die Eltern das Geld nicht verschenken, sondern nur leihen wollen.
  • Aus der FTD vom 23.08.2007
    © 2007 Financial Times Deutschland,
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