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Merken   Drucken   22.04.2007, 17:35 Schriftgröße: AAA

Vorgaben zu Provisionsabsprachen beißen sich  

Dossier Ab November gilt mit der EU-Wertpapierdienstleistungsrichtlinie ein neues Grundgesetz für die Finanzbranche. Nicht nur die Banken haben mit den vielen Änderungen zu kämpfen. In dem Wust neuer Vertragsbedingungen verstecken sich etliche Stolperfallen für Anleger von Doris Grass und Markus Zydra (Frankfurt)
Die ab November geltende EU-Finanzdienstleistungsrichtlinie und ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) werden die Praxis der Anlageberatung in Deutschland kräftig durcheinanderwirbeln. Die Richtlinie für Märkte in Finanzinstrumenten (Mifid) gibt erstmals europaweit vor, dass Banken und Vermittler die von Produktanbietern erhaltenen Vertriebsprovisionen gegenüber ihren Kunden offenlegen müssen. Zugleich schränkt sie die Annahme solcher Kickbacks ein. Der Grund: Diese Rückvergütungen dürfen laut EU-Vorgabe nur akzeptiert werden, wenn sie die Beratungsqualität erhöhen.
Damit geht die Mifid einerseits über ein neues Urteil des BGH von Anfang März hinaus, bleibt zum anderen aber auch dahinter zurück. So hatte das Gericht entschieden, dass Banken mitteilen müssen, wie hoch die Kickbacks sind. Der Kunde solle wissen, ob die Bank ihm einen Fonds nur empfiehlt, weil sie daran verdient. Bisher haben die Banken solche Provisionen meist verschwiegen.
Eindeutiges BGH-Urteil

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