"Wir haben die Anwälte eingeschaltet und werden in den nächsten Wochen Klage einreichen", sagte Thomas Bieler von der Verbraucherzentrale NRW. Die Verbraucherzentrale hatte im Frühjahr die drei Bausparkassen Schwäbisch Hall, LBS West und Deutscher Ring stellvertretend für die gesamte Branche abgemahnt und aufgefordert, die Gebühren nicht mehr zu erheben. Die Frist lief Mitte Juli ab, ohne dass die Banken reagierten.
Bei Abschluss eines Bausparvertrags wird je nach Anbieter eine Abschlussgebühr von 1 bis 1,6 Prozent der Sparsumme fällig. Das Geld fließt als Provision direkt an den Vermittler. Nach Ansicht der Verbraucherschützer stellt der Abschluss eines Vertrags keine Dienstleistung für den Kunden dar, die Bausparkassen müssten die Vermittlungsgebühren deshalb aus den Zinseinnahmen decken. Für die Vermittler wäre diese Form jedoch deutlich unattraktiver, was negative Auswirkungen auf das Neugeschäft der Baufinanzierer haben könnte. Die Angegriffenen halten das derzeitige Gebührenmodell für berechtigt. Der Verband der privaten Bausparkassen verweist darauf, dass Abschlussgebühren Bestandteil der allgemeinen Bausparbedingungen seien, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht genehmigt sind.
Im Zuge des Musterverfahrens hatte die Verbraucherzentrale NRW alle Darlehensnehmer aufgefordert, bei ihrer Bausparkasse Ansprüche auf Erstattung der Gebühren anzumelden. Laut Schätzung von Bieler sind dem Aufruf mindestens 40.000 Kreditnehmer gefolgt. In Reaktion darauf haben fünf Banken angekündigt, bis zur abschließenden Klärung des Falls auf die Einrede der Verjährung zu verzichten. Ein einheitliches Vorgehen in der Branche gibt es jedoch nicht.
Nach Aussage der Verbraucherschützer hat das Musterverfahren Auswirkungen auf alle rund 30 Millionen Baudarlehen. Sollte die Klage Erfolg haben, drohen der Branche unter Umständen Nachforderungen in Milliardenhöhe, je nachdem, welche Verjährungsfristen das Gericht berücksichtigt. Eine schnelle Lösung des Streits ist nicht in Sicht. Bieler rechnet damit, dass sich das Verfahren bis zum Bundesgerichtshof hinziehen wird. In diesem Fall dürfte es frühestens in zwei bis drei Jahren eine endgültige Entscheidung geben.