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Merken   Drucken   05.08.2010, 14:54 Schriftgröße: AAA

Erbschaftsteuer: Haus verschenken und Steuern sparen  

Um Erbschaftsteuer zu sparen, können Ehegatten schon zu Lebzeiten ihr Haus verschenken. Doch nicht nur beim Haus lassen sich Steuern sparen - die Regelung gilt auch für Geld und anderes Vermögen. von Robert Kracht
Erbschaftsteuer sparen geht seit Januar 2009 leichter: Seitdem werden Grundstücke und Häuser bei der Berechnung der Erbschaftsteuer mit ihrem tatsächlichen, jetzt meist teureren Marktwert erfasst. Nicht davon betroffen sind Ehe- und eingetragene Lebenspartner, die sich zu Lebzeiten - unabhängig vom Preis - Haus oder Wohnung steuerfrei schenken dürfen. Diese Möglichkeit kann Paaren helfen, zunächst Vermögen geschickt untereinander aufzuteilen, um es dann später Steuer sparend auf die Nachkommen zu übertragen. Auch der Transfer von Kapital ohne Zugriff des Finanzamts ist auf diesem Sonderweg möglich.
Auf diesem Weg lassen sich für Häuser oder Eigentumswohnungen im In- und EU-Ausland, die zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden, Steuern sparen. Dabei spielt der Wert der Immobilie keine Rolle, steuerfrei ist sowohl die Millionärsvilla in der Toskana als auch die Wohnung im Großraum Berlin.
Eigene Wohnzwecke bedeutet dabei nicht, dass sich die Ehe- oder Lebenspartner in der Immobilie zwingend aufhalten müssen. Auch Kinder, Enkel und andere Verwandte oder auch Hausgehilfen dürfen darin wohnen. Verfügt ein Haus über mehrere Wohnungen, kann man Steuern sparen, wenn etwa Ehepaar, Kinder und die Eltern jeweils darin leben. Steuerfrei sind neben Arbeitszimmer auch betriebliche Räume wie etwa die Arztpraxis im Eigenheim, wenn dadurch der Charakter des Hauses nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Zur Vergünstigung gehören auch Garagen und sonstige Nebengebäude auf dem Grundstück. Nach der Schenkung gibt es keine Haltefristen, der Neubesitzer kann das Haus sofort verkaufen oder vermieten, ohne die Steuerfreiheit zu gefährden.

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