Eigenheimrenten-Bausparverträge der großen Bausparkassen
Andreas Zehnder, Vorstandsvorsitzender des Verbandes der Privaten Bausparkassen, zeigt sich vom Markterfolg des Wohn-Riesters überzeugt. "Jeder, der jetzt baut oder irgendwann einmal vorhat zu bauen, wird nach dem Wohn-Riester fragen." Wer wolle, könne sich mit Riester-Bausparverträgen und -Darlehen sogar noch die volle Förderung für 2008 sichern, so Zehnder.
Wie bei der Geldrente erhalten auch bei der Wohnrente Alleinstehende eine Grundzulage von bis zu 154 Euro jährlich, Verheiratete das Doppelte. Für jedes Kind kommt eine Kinderzulage von maximal 185 Euro hinzu, für seit dem 1. Januar 2008 geborene Kinder sogar bis zu 300 Euro jährlich. Wenn Zulagen plus Eigenbeitrag des Sparers zusammen mindestens vier Prozent des Vorjahres-Bruttoeinkommens ausmachen, wird die Förderung maximal ausgeschöpft. Jährlich gefördert werden höchstens 2100 Euro.
Die meisten Bausparkassen haben ihre marktgängigen Tarife an die gesetzlichen Bestimmungen für die Riester-Förderung angepasst und zertifizieren lassen. Entsprechend können Kunden zwischen verschiedenen Tarifvarianten.
Anders bei der Bausparkasse Schwäbisch Hall. Sie erweiterte ihr bestehendes Tarifprogramm um die förderfähige Fuchs Wohnrente. "Wir haben uns entschieden, nur einen speziellen, dafür aber einfachen und überschaubaren Wohn-Riester-Tarif anzubieten", sagt Walter Weiler, Chefmathematiker der Bausparkasse Schwäbisch Hall.
Neben Riester-Bausparverträgen für Vorsorgesparer sind auch schon die ersten Riester-Darlehen für Sofortfinanzierer auf den Markt gekommen. Die Erwartungen an die neue Eigenheimrente sind hoch. Der Finanzexperte Heinrich Bockholt von der Fachhochschule Koblenz rechnet damit, dass Wohn-Riester mit der Riester-Rente konkurrieren wird. Für die Sparer würden vor allem die Liquiditäts- und Renditevorteile der Wohnrente zählen. Klaus Rymarczyk von der LBS Nord rechnet vor, dass eine vierköpfige Familie bei einer Finanzierung von 200.000 Euro zuzüglich 25 Prozent Eigenkapital durch Wohn-Riester einen Kostenvorteil von über 50.000 Euro erzielt, bestehend aus staatlichen Zulagen, der Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug für die Sparbeträge und ersparten Darlehenszinsen. Auch für Besserverdiener ist Wohn-Riester attraktiv, denn im Unterschied zu der 2005 ausgelaufenen Eigenheimzulage bestehen keine Einkommensgrenzen.
Allerdings müssen Wohn-Riester-Sparer im Alter für das geförderte Kapital Steuern zahlen. Die Steuerschuld kann mit Rentenbeginn gegen einen Nachlass von 30 Prozent sofort getilgt werden oder über Ratenzahlungen bis zur Vollendung des 85. Lebensjahres, dann jedoch die volle Summe.