Das Bundesfinanzministerium gibt der Anlageklasse der offenen Immobilienfonds noch ein Chance. Der Branchenverband BVI bestätigte am Montag einen Bericht des Magazins "Der Spiegel", wonach offene Immobilienfonds auch nach einer gesetzlichen Neuregelung weiter aufgelegt werden dürfen. "Dass die Abschaffung der offenen Immobilienfonds vom Tisch ist, ist gut", sagte BVI-Hauptgeschäftsführer Thomas Richter.
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Damit schwächt das Ministerium seine Pläne zu einer Neuregulierung der Fonds erheblich ab. Ursprünglich hatte ein Gesetzentwurf, mit dem die EU-Richtlinie für alternative Investments (AIFM) in Deutschland umgesetzt werden soll, ein Verbot der Neuauflage offener Immobilienfonds vorgesehen.
Laut dem aktuellen Entwurf dürfen Fondsgesellschaften in Deutschland die Produkte weiterhin auflegen. Allerdings gelten für Aus- und Rückgabe der Anteile Einschränkungen, die hauptsächlich Privatanleger treffen. So können Neuanleger künftig nur noch einmal im Jahr ihre Anteile an Immobilienfonds zurückgeben und nur noch viermal im Jahr Anteile von den Gesellschaften kaufen.
Nach aktuellen Zahlen verfügt die Branche der offenen Immobilienfonds in Deutschland über ein Fondsvolumen von insgesamt mehr als 80 Mrd. Euro . Die Branche steht in der Kritik, weil mehrere Produkte während der Finanzkrise in Schieflage geraten waren und schließen mussten.
Der Entwurf sieht auch ein Weiterbestehen der Immobilienspezialfonds vor, in die vornehmlich Profianleger wie Versicherungen und Versorgungswerke investieren. Auch bei den geschlossenen Beteiligungsmodellen hat sich die Politik auf die Branche zubewegt. Der ursprüngliche Gesetzentwurf hatte vorgesehen, dass Gesellschaften Fremdkapital nur noch in Höhe von maximal 30 Prozent des gesamten Fondsvolumens aufnehmen dürfen. Nun soll diese Grenze bei 60 Prozent liegen. Auch soll die Mindestbeteiligungssumme, die ein Anleger aufbringen muss, um in einen geschlossenen Fonds zu investieren, von bisher geplanten 50.000 auf 20.000 Euro sinken.