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Merken   Drucken   27.09.2009, 06:00 Schriftgröße: AAA

Immobilien: Dämm it!  

Beim Thema Umweltschutz zählt Deutschland international zu den Vorreitern. Das gilt nicht nur für den Einsatz regenerativer Energien, sondern auch für die energetischen Anforderungen beim Wohnungsbau. Die werden noch verschärft. von Karsten Röbisch 
Mit Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 zum 1. Oktober zieht der Gesetzgeber die Zügel nun abermals straffer. Neubauten müssen noch einmal 30 Prozent weniger Primärenergie verbrauchen als bislang zulässig. Für ein Standardeinfamilienhaus bedeutet das ungefähr: Der Energieverbrauch sinkt von 100 auf 70 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr. "Das entspricht einem Bedarf von ungefähr sieben Litern Heizöl pro Quadratmeter und pro Jahr", sagt Mike Verhoeven, Energieexperte der Dekra Real Estate.
Die verschärften Anforderungen gelten für alle Projekte, die ab dem 1. Oktober begonnen werden. Entscheidend ist das Datum des Bauantrags. Wie der Bauherr die Einsparziele erreicht, bleibt ihm überlassen. "Die EnEV stellt keine konkreten Anforderungen an die energetische Qualität einzelner Bauteile", sagt Thomas Kwapich, Bereichsleiter für energieeffiziente Gebäude bei der Deutschen Energie-Agentur (Dena). So könnten Bauherren selbst entscheiden, ob sie die Verbrauchsgrenzen bei Neubauten durch eine dickere Dämmung, dichtere Fenster oder durch eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung erreichen wollen.
Die geänderte Energieeinsparverordnung betrifft aber auch Bestandsbauten. So gilt das Einsparziel von 30 Prozent selbst für aufwendige Sanierungen. Anders als bei Neubauten bezieht sich der Richtwert aber nicht auf die Energiebilanz des gesamten Gebäudes, sondern nur auf den energetischen Wert des einzelnen Bauteils. Wer etwa sämtliche Fenster austauscht, muss solche verwenden, die eine um 30 Prozent bessere Isolierleistung haben als bislang mindestens vorgeschrieben.
Daneben gelten neue umfangreiche Nachrüstverpflichtungen. So dürfen in Gebäuden mit mehr als fünf Wohneinheiten ab Oktober keine elektrischen Speicherheizsysteme mehr verbaut werden. Bereits vorhandene Anlagen, die älter sind als 30 Jahre, müssen bis spätestens 2019 durch effizientere Geräte ersetzt werden. Auch die Pflicht zur Anbringung von Dämmplatten wird ausgeweitet: Bis Ende 2011 muss die oberste begehbare Geschossdecke oder das Dach darüber eine Wärmedämmung erhalten. Die bereits heute geltenden Auflagen - wie etwa der Austausch von vor 1978 installierten Öl- und Gaskesseln - bleiben weiterhin bestehen.

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