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  FTD-Serie: Immobilien-Kompass

Die Preise für Häuser und Wohnungen in Europa und den USA sind im freien Fall. In Deutschland dagegen ist der Markt stabil, in manchen Städten steigen die Preise sogar. Und: Die Lage ist in Krisenzeiten noch entscheidender als sonst. FTD.de und das Wirtschaftsmagazin Capital stellen die Top-Adressen vor.

Merken   Drucken   08.06.2011, 10:00 Schriftgröße: AAA

Immobilien-Kompass: Immobilienbesitzer, da kommt was auf euch zu

Über eine Reform der Grundsteuer wird seit Jahren gestritten und verhandelt. Die Finanzminister der Länder wollen sie endlich angehen. Gleich welches Modell sich durchsetzt - fest steht: Für viele Eigentümer von Grund und Boden wird es teurer. von Marcus von Landenberg
Selbst die Macher sind skeptisch, was den Erfolg ihres Projekts angeht. Von "Mission Impossible" redet der eine. Von "viel vertrödelter Zeit" und davon, dass es "nicht so aussieht, als ob es schneller gehen würde", ein anderer. Beide sind Referenten in der bundesweiten Arbeitsgruppe, die am Konzept für eine längst überfällige Reform der Grundsteuer tüftelt. Seit Monaten arbeiten sie unter Hochdruck an Powerpoint-Präsentationen, wälzen Kaufpreissammlungen für Immobilien, vergleichen Steuer- und Verkehrswerte, errechnen Grundsteuermessbeträge.
Die Finanzminister der Länder wollen die umstrittene ...   Die Finanzminister der Länder wollen die umstrittene Grundsteuer-Reform endlich angehen
Denn derzeit steht die Grundsteuernovellierung ganz oben auf der Tagesordnung der Länderfinanzverwaltungen. Endlich, nach mehreren gescheiterten Anläufen, zuletzt im Herbst 2010, soll jetzt Ernst gemacht werden mit dem Thema. Unfreiwillig. Der Bundesfinanzhof (BFH) forderte die Länder in einem Urteil am 30. Juni vergangenen Jahres auf, das Problem "zeitnah" zu lösen - und beendet damit den jahrelangen Stillstand.
Die Lage ist heikel. Es geht um Milliarden, Macht und Wählerstimmen. Von der Reform der Grundsteuer wäre fast jeder Deutsche betroffen. Eigentümer einer selbst genutzten Immobilie genauso wie Mieter, die den Posten in ihrer jährlichen Nebenkostenabrechnung finden. 11 Mrd. Euro werden damit im Jahr in die Kassen der Kommunen gespült.
Die Kriterien zur Berechnung der Grundsteuer sind über 70 Jahre alt
Die Lage ist verfahren. Die Interessen der einzelnen Länder klaffen weit auseinander, bei den Plänen zur Reform heißt es Nord gegen Süd. Dass es bald zu einer Einigung kommt, ist unwahrscheinlich - auch wenn Thüringen angesichts der verhärteten Fronten extra einen Kompromissvorschlag erarbeitet hat. Für den Steuerzahler ist das zeitraubende Gezerre eine gute Nachricht. Denn egal, welches Modell sich durchsetzt: Für die meisten Immobilienbesitzer und Mieter wird es künftig teurer. Das zeigen Musterrechnungen auf Grundlage der aktuellen Vorschläge.
 
Die Formel, nach der die Steuer für die rund 35 Millionen Grundstücke in Deutschland derzeit erhoben wird, ist überholt. In Westdeutschland stammen die Kriterien für die Bewertung von 1964, in den neuen Ländern sogar von 1935.
Die Höhe der Steuer legen zwei Behörden fest: Das Finanzamt liefert den Wert des Objekts, den sogenannten Einheitswert. Die Kommune erstellt dann die Steuerrechnung, indem sie den Einheitswert mit der Steuermesszahl und dem örtlichen Hebesatz multipliziert. Letzterer differiert stark: In Nordrhein-Westfalen etwa liegt er in Verl im Kreis Gütersloh bei 265, im nicht gerade weltstädtischen Bottrop bei 530 Prozent.
Schon fünf Tage nach dem BFH-Urteil präsentierten drei Südländer, konkret Bayern, Baden-Württemberg und Hessen, ein Reformmodell. Danach sollen die Einheitswerte künftig ausschließlich nach Grundstücksgröße, Wohnfläche und Geschosszahl berechnet werden. Alter und Ausstattung des Hauses spielen keine Rolle mehr.

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Teil 2: Experten befürchten eine Klagewelle von Immobilienbesitzern

  • FTD.de, 08.06.2011
    © 2011 Financial Times Deutschland,
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