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Merken   Drucken   19.11.2008, 10:00 Schriftgröße: AAA

Immobilien: Steuervorteile für Denkmäler  

Mit denkmalgeschützten Immobilien genießen Investoren weiterhin Steuervorteile. Aber beim Kauf einer denkmalgeschützten Immobilie sollte nicht der steuerliche Vorteil im Vordergrund stehen. von Oliver Rahayel
Seit Ende 2005 können Investitionen in geschlossene Fonds nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden. Seitdem gibt es praktisch nur noch eine Möglichkeit, gewinnbringend zu investieren und gleichzeitig vom Fiskus zu profitieren: Durch die Restaurierung einer denkmalgeschützten Immobilie.
Diese Ausnahme von der Regel hat der Finanzminister auf seiner Streichliste keineswegs vergessen, sie ist vielmehr politisch gewollt. So gibt die nordrhein-westfälische Landesregierung eigens "Steuertipps für Denkmaleigentümer" heraus und wirbt damit für entsprechende Investitionen. "Die Steuererleichterungen sind ein gewisser Ausgleich für die Last der Erhaltung, die die Denkmalschutzgesetze dem Eigentümer von Kulturgütern im Interesse der Allgemeinheit auferlegen", heißt es darin.
Daher sieht das Einkommensteuergesetz auch weiterhin Abschreibungsmöglichkeiten vor, wenn Eigentümer von denkmalgeschützten Gebäuden in deren Erhalt investieren. Die Vergünstigungen gelten sowohl für Eigennutzer als auch für Vermieter denkmalgeschützter Immobilien. "Im Prinzip lohnt sich eine solche Geldanlage für alle, die den Spitzensteuersatz erreichen, also ab 45.000 Euro zu versteuerndem Einkommen für Singles und ab 80.000 Euro bei Ehepaaren", sagt Wirtschaftsprüfer Achim Beckmann. "Sie können auf diese Weise erhebliche Teile ihrer Investitionen zurückbekommen."

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  • FTD.de, 19.11.2008
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